Wolfsburg. Fußball- und Rummelbesucher aufgepasst: Wer auf diesen „Grünanlagen“ des Parkplatzes P3 im Wolfsburger Allerpark steht, muss blechen.

Abgezockt fühlen sich einige VfL-Fans von der Stadt Wolfsburg. Die bat zuletzt Besucher der Heimspiele des Fußball-Bundesligisten zur Kasse, die ihre Autos auf dem Parkplatz P3 an der Oebisfelder Straße abgestellt hatten. Aber nicht auf den asphaltierten Flächen, sondern auf dazwischenliegenden „öffentlichen Grünanlagen“. Bei diesen handelt es sich um grasbewachsene Freiflächen, die keine Hinweisbeschilderung haben.

Zwei betroffene Fans sind Günter Heinrich aus Wesendorf im Landkreis Gifhorn und Heike Ritter aus Velpke im Landkreis Helmstedt, die es beide schon am 16. März 2024 erwischte. Sie stellten ihre Fahrzeuge auf den besagten Flächen ab. Die befinden sich in direkter Nachbarschaft zu regulären kostenlosen Parkplätzen. Der einzige Unterschied: Die einen sind asphaltiert, die anderen nicht. Letztere sind scheinbar sich selbst überlassen und werden von der städtischen Bußgeldstelle ihn ihrer schriftlichen Verwarnung an die Falschparker als öffentliche Grünanlage bezeichnet. Für diese Verkehrsordnungswidrigkeit erhebt die Kommune ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro. Zum Vergleich: Etwa so viel kostet regulär auch ein guter Gegengeraden-Sitzplatz für einen Erwachsenen in der VW-Arena.

VfL-Fan Heinrich spricht von „Schikane“ durch die Stadt Wolfsburg

„Ich habe in einer vermeintlich regulären Parkreihe geparkt. Es stand auch kein Baum neben meinem Auto, nicht einmal in der Nähe“, sagt Ritter. Noch drastischer wird Heinrich. Er spricht von „Schikane“ und sagt: „Wenn die Grünflächen wenigstens bepflanzt oder Parkverbotsschilder aufgestellt wären, hätte ich nichts dagegen. Aber auf diese Art und Weise selbst einheimische Fans des VfL zu bestrafen, ist eine große Frechheit und führt bei allen zu Missgunst gegenüber der VW-Stadt.“

Teile des Parkplatzes P3 im Wolfsburger Allerpark sind nicht asphaltiert. Auf diesen ist das Parken verboten.
Teile des Parkplatzes P3 im Wolfsburger Allerpark sind nicht asphaltiert. Auf diesen ist das Parken verboten. © FMN | Jürgen Runo

Im Grunde sei es Zufall gewesen, dass es ihn nun erwischt habe. Solche Verwarnungen habe er aus der Vergangenheit nicht gekannt, weil er in der Regel auf den befestigten Plätzen geparkt habe. Im besagten Fall habe er nun jedoch unwissentlich den unbefestigten genutzt. Wie Heinrich weiter berichtet, habe er zuletzt vor dem Heimspiel gegen Bochum einen aus Bielefeld angereisten Fan noch davor warnen können, sein Fahrzeug auf den „öffentlichen Grünanlagen“ abzustellen. Als der Wesendorfer nach Spielschluss zu seinem Wagen zurückkehrte, habe er die vielen Strafzettel an den Autoscheiben der dort abgestellten Autos gesehen.

Parkplatz wurde einst für die Landesgartenschau in Wolfsburg angelegt

Auf Anfrage unserer Zeitung verwies die Stadt-Pressestelle auf die Straßenverkehrsordnung. „Grünstreifen sind ähnlich wie Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Es handelt sich dabei zweifelsfrei nicht um ausgewiesene Parkflächen“, steht in der Antwort. Warum einige Bereiche von P3 ausgespart wurden, erklärt die Kommune wie folgt: „Die Parkplätze wurden für die Landesgartenschau 2004 gebaut. Die Ansprüche an die Gestaltung der Parkplatzflächen waren hoch. Die Fahrzeuge sollten durch die Pflanzung von Vegetations-Strukturen und Anlage von Erdmodellierungen optisch verdeckt werden.“

Mittlerweile habe sich der Zustand verändert. Insbesondere durch die Messe IZB seien Gehölze innerhalb der Parkplatzflächen/Hallenfläche, die für die IZB genutzt werden, nicht mehr möglich. Aber die Stadt kündigt an: „Eine Nachpflanzung von Bäumen/Sträuchern im Bereich des P3 wird von der Verwaltung aktuell erarbeitet.“

Stadt Wolfsburg stellt Halteverbotsschilder auf

Als sei die bittere 1:3-Heimschlappe am 16. März gegen den FC Augsburg nicht schon ärgerlich genug gewesen, kam im Nachgang noch das Verwarnungsgeld für Heinrich, Ritter und sicher weitere Stadionbesucher hinzu. „Da kommen Fans aus ganz Deutschland nach Wolfsburg und werden auf diese Art und Weise abgezockt, so dass sie die Stadt in allerbester Erinnerung in negativer Hinsicht haben werden“, sagt Heinrich, der „zähneknirschend“ bezahlt hat. Ritter legte erst Einspruch ein, kam beim zweiten Schreiben dann aber auch „widerwillig“ der Zahlungsaufforderung nach, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden. „Auf einem öffentlichen Parkplatz scheinbar willkürlich, da kein Parkverbot ersichtlich ist, Verwarnungsgelder zu verteilen, wird auf lange Sicht dazu führen, dass die Zuschauer ihre Dauerkarten kündigen oder keine Tagestickets mehr kaufen und definitiv den Heimspielen des VfL fernbleiben. Das ist traurig“, sagt sie.

Abhilfe könnten demnächst Schilder schaffen, die die Stadt aufstellen will. Durch diese sei der Bereich künftig als absolutes Halteverbot ausgewiesen. Das Zeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen“ werde zusätzlich angebracht. Grund dafür sei aber nicht das verbotene Parken auf den Grünflächen, sondern: „Diese Beschilderungen werden angeordnet, da es baulich keine eindeutige Abgrenzung zwischen Fahrbereich und Gehweg in den Zuwegungen gibt.“

Auch Besucher des Wolfsburger Rummels müssen aufpassen

Aus welchem Grund auch immer – künftig findet sich ein Hinweis. Bis dahin müssen aber nicht nur die Fußballfans genau aufpassen, wo sie auf P3 parken. Vom 3. bis zum 12. Mai findet im Allerpark das 72. Schützen- und Volksfest statt. Auch bei der Großveranstaltung nutzen die Besucher die Parkflächen. Vorsicht also, sonst droht Rummel nach dem Rummel!

Mehr wichtige Nachrichten aus Wolfsburg lesen:

Täglich wissen, was in Wolfsburg passiert: