Frankfurt am Main. Niederlage für Martin Kind: Der Hannover 96-Präsident darf nicht Mehrheitseigner des Fußball-Bundesligisten werden. Ein Sonderantrag wurde abgelehnt.

Clubchef Martin Kind darf nicht Mehrheitseigner beim Fußball-Bundesligisten Hannover 96 werden. Die Deutsche Fußball Liga lehnte einen entsprechenden Antrag auf eine Sonderregelung zur sogenannten 50+1-Regel in Hannover ab. Das teilte die DFL am Mittwoch ab. "In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist", teilte die Liga mit.

Es wird erwartet, dass Kind gegen die Entscheidung nun vor einem ordentlichen Gericht klagt. Experten rechnen damit, dass die 50+1-Regel in Deutschland dann komplett wegfällt. Sie besagt, dass die Stammvereine immer eine Stimmenmehrheit an ausgegliederten Kapitalgesellschaften im Profi-Fußball halten müssen. Ausnahmegenehmigungen gibt es bislang etwa für Dietmar Hopp bei 1899 Hoffenheim. Sie werden erteilt, wenn sich ein Gesellschafter mindestens ununterbrochen 20 Jahre lang finanziell engagiert.

Dies hatte auch Kind in Hannover für sich in Anspruch genommen. Die DFL wertete den Fall bei 96 indes anders und begründete den negativen Bescheid: "Die Höhe des finanziellen Engagements in jeder einzelnen Spielzeit während des 20-Jahre-Zeitraums muss mindestens dem durchschnittlichen Budgetanteil entsprechen, den das Hauptsponsoring des Clubs, das heißt das höchste Einzelsponsoring, ausmacht." Hannover 96 hat die Möglichkeit zur Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen.

Gegen die Absicht Kinds, 96-Mehrheitseigner zu werden, gab es in Hannover seit Monaten Proteste. Unter anderem verweigerten Teile der Fans in der vergangenen Saison die Unterstützung für die Mannschaft. Dies hatte zu großem Ärger von Trainer André Breitenreiter, Manager Horst Heldt und den Spielern geführt. dpa