Hannover. Über ein Corona-Sonderprogramm werden in Niedersachsen zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 7 Millionen Euro bereitgestellt.

Der Niedersächsische Innen- und Sportminister, Boris Pistorius, und der Präsident des Landessportbundes Niedersachsen, Prof. Wolf-Rüdiger Umbach, haben den Beschluss des Niedersächsischen Landtags zum 2. Nachtragshaushalt begrüßt. In diesem sind auch zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 7 Millionen Euro für ein Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen vorgesehen.

„Sportvereine sind wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Gerade in diesen schweren Zeiten helfen Sport und der Zusammenhalt im Verein vielen Menschen dabei, einen Weg durch die Krise zu finden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen aber natürlich auch Vereine und Verbände im Sport. Ich habe daher immer gesagt, dass ich alles tun werde, um den organisierten Sport vor einer existenziellen Krise zu schützen. Mit den vom Landtag beschlossenen zusätzlichen Mitteln soll es uns gelingen, die Strukturen im Sport zu erhalten“, erläutert Pistorius.

Zusätzliche Herausforderung

Die mit der Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen notwendigen Regelungen bedeuten für das öffentliche Leben und auch für den Landessportbund, seine Sportbünde als Untergliederungen sowie die in ihm zusammengeschlossenen Landesfachverbände und Sportvereine eine zusätzliche Herausforderung. Für viele innerhalb der Sportorganisation waren beziehungsweise sind nach wie vor der Trainings- und Wettkampfbetrieb, aber auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung nur eingeschränkt möglich.

„Wir sind sehr froh über die zusätzlichen öffentlichen Mittel für die Sportorganisation zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie. Auch wenn bislang viele Vereinsmitglieder in großer Solidarität ihren Vereinen in den vergangenen Monaten treu geblieben sind, wissen wir aus zwei Vereinsbefragungen, dass viele Vereine in eine existenzbedrohliche Lage kommen“, unterstreicht Prof. Dr. Umbach.

Zahlung bis zu 50.000 Euro möglich

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den LSB erfolgen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist nicht vorgesehen.

Das Ministerium für Inneres und Sport und der LSB haben sich über die Verfahrensdetails für die Umsetzung verständigt: Sportorganisationen können ausschließlich Online-Anträge im LSB-Intranet stellen. Der LSB hat seine Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde zusätzlich über die Details des Antragsverfahrens informiert. Minister Pistorius und LSB-Präsident Prof. Dr. Umbach betonen, dass ein verständliches und verwaltungsarmes Antragsverfahren entwickelt wurde, welches den Ehrenamtlichen nur wenig Bearbeitungszeit abverlangt.

Weitere Informationen unter www.lsb-niedersachsen.de.