Luxemburg. Die UEFA hat einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das bedeutet allerdings nicht eine zwangsläufige Genehmigung für die Super League.

Der Europäische Gerichtshof (euGH) hat die Tür für die Gründung einer Super League geöffnet. Die höchste europäische Instanz stufte in ihrem Urteil die Monopolstellung der Europäischen Fußball-Union (UEFA) sowie des Weltverbandes FIFA als nicht vereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht ein. Damit wäre nach 17-monatigem Verfahren in dieser Hinsicht der Weg für den Start der umstrittenen Milliardenliga frei.

Der EuGH stellt einen „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“ durch UEFA und FIFA fest. Das Urteil steht damit im Gegensatz zum Schlussantrag des Generalanwalts Athanasios Rantos. Dieser hatte beinhaltet, dass die Super League ihren eigenen Betrieb grundsätzlich starten dürfe, aber keine gleichzeitige Teilnahme an den Wettbewerben der Verbände ohne deren Zustimmung einfordern könne. Diesen zweiten Teil kippten die 15 Richter der Großen Kammer am Donnerstag und machten den Treibern Hoffnung.

EuGH erklärt: UEFA und FIFA müssen keine Genehmigung erteilen

Demnach sei die Androhung von Sanktionen bis hin zum Ausschluss von eigenen Wettbewerben vonseiten der UEFA oder FIFA nicht rechtskonform. Dies wäre qua Urteil von den mächtigen Verbänden ein Missbrauch der Monopolstellung im Sinne des Wettbewerbsrechts. Einer Genehmigung neuer Wettbewerbe durch die beiden Verbände bedürfe es nicht.

Die Treiber einer Super League hatten nach der krachend gescheiterten Gründung im April 2021 gegen die unlautere Monopolstellung von UEFA und FIFA geklagt, ein Madrider Gericht übergab den Fall an den EuGH. Die Sportmarketingagentur A22, hinter der die verbliebenen Befürworter Real Madrid und FC Barcelona stehen, hatte sich der Klage angeschlossen und einen erneuten Vorstoß mit verändertem Konzept gewagt.

Da es in der Auseinandersetzung nicht nur um kartellrechtliche Fragen geht, könnte nun in einem anderen Bereich eine Gegenklage von UEFA und FIFA folgen. (sid)