Göttingen. Gesundheitsamt für den Landkreis Göttingen stellt Isolationsschreiben, Genesenen-Nachweise und SMS zum 1. Februar ein.

Die sogenannte Absonderungsverordnung der Niedersächsischen Landesregierung läuft am Dienstag, 31. Januar, aus. Damit endet die Pflicht, sich im Fall einer Corona-Infektion für fünf Tage in häusliche Isolation zu begeben. Auch wer nach einem Antigen-Schnelltest ein positives Ergebnis hat, muss keinen PCR-Test mehr durchführen lassen.

Wer krank ist, sollte dennoch Kontakte reduzieren

„Diese Änderung nimmt das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen zum Anlass, die automatisierten Isolationsschreiben, Genesenen-Nachweise und SMS zum 1. Februar einzustellen“, teilen die Verantwortlichen mit.

Unabhängig von den angepassten Regeln bleibe Covid-19 eine meldepflichtige Infektionskrankheit mit potentiell schwerwiegendem Verlauf. Menschen mit Corona-typischen Symptomen werde daher weiterhin empfohlen, sich testen zu lassen. „Wer krank ist, sollte zuhause bleiben und Kontakte zu anderen Personen reduzieren. Impfungen sind bei niedergelassenen Ärzt*innen erhältlich“, heißt es weiter in der Mitteilung des Gesundheitsamtes der Stadt Göttingen.

Maskenpflicht gilt weiter in medizinischen Einrichtungen

Ab Donnerstag, 2. Februar, endet außerdem die Pflicht, im Nah- und Fernverkehr eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt aber weiter in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.