Göttingen. Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Göttingen gegen 28-jährigen Göttinger wegen Totschlags

Es bleibt dabei: Ein 28-jähriger Mann aus Göttingen, der erst seinen Vater getötet und anschließend Feuer gelegt haben soll, ist des Totschlags schuldig und muss deshalb eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verbüßen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Göttingen verworfen.

Die Schwurgerichtskammer hatte den 28-Jährigen im April 2022 wegen Totschlags verurteilt (wir berichteten). Gegen dieses Urteil hatten die beiden Nebenkläger Revision eingelegt. Sie wandten sich unter anderem dagegen, dass der 28-Jährige nicht auch wegen besonders schwerer Brandstiftung verurteilt worden war. Der BGH hielt die Revision jedoch für unzulässig beziehungsweise für unbegründet (Aktenzeichen 6 StR 392/22).

Drogentherapie angeordnet

Mit seinem Urteil war das Landgericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert hatte. Außerdem ordneten die Richter an, dass der Angeklagte zur Therapie seiner Drogensucht in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Zuvor sollte er allerdings fünf Monate der Haftstrafe absitzen. Die Anwälte der Nebenklage, die mehrere Familienangehörige vertraten, beantragten dagegen eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren. Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, im Mai 2021 seinen Vater in dem gemeinsam bewohnten Haus im Göttinger Buchenweg getötet zu haben. Später habe der Angeklagte an verschiedenen Stellen im Haus sowie über dem Leichnam Reinigungsmittel ausgegossen und angezündet, dann sei er geflohen.

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