Seesen. Betrugsversuch durch Postsendungen

Seesen Am Vormittag des 12. August erschienen zwei geschädigte Personen im Polizeikommissariat Seesen, welche jeweils unabhängig voneinander eine Postsendung mit einer Zahlungsaufforderung erhielten. Hierbei handelte es sich in beiden Fällen um vermeintliche „vorgerichtliche Mahnungen“ in welcher die Geschädigten dazu aufgefordert wurden, Kosten für angeblich abgeschlossene „Lotto-Abonnements“ zu überweisen bzw. ein Sepa-Lastschriftmandat zu erteilen. In beiden Fällen konnte ein Vermögensschaden bei den betroffenen Personen dadurch verhindert werden, dass sie unmittelbar nach Erhalt der Postsendung das Polizeikommissariat Seesen informierten bzw. Rücksprache hielten und danach Strafanzeige erstatteten. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Postsendungen im Umlauf sind, werden die Bürger der Stadt Seesen dazu angehalten bei Verdacht einer betrügerischen Postsendung vorsorglich das Polizeikommissariat in Seesen zu kontaktieren. pol