Göttingen. Mitglieder des Abfallzweckverbands Südniedersachsen (AS) haben sich geeinigt.

In Südniedersachsen wird der Restabfall zukünftig durch das Verfahren der Trockenvergärung entsorgt. Darauf haben sich die drei Mitglieder des Abfallzweckverbands Südniedersachsen (AS), also die Stadt und der Landkreis Göttingen sowie der Landkreis Northeim, in der Verbandsversammlung am 18. Februar geeinigt. Gutachterlich waren verschiedene Varianten der Restabfallentsorgung geprüft worden.

Mit Blick auf die Zielkriterien des AS hat die Trockenvergärung die beste Bewertung erlangt. Zu den Kriterien zählen Aspekte wie Klimaschutzeffekte, Risiken, Kosten und die Wertschöpfung in der Region.

„Hinter uns liegt ein langer Weg. Umso erfreulicher ist es, dass wir mit der Entscheidung für die Trockenvergärung eine wichtige Grundlage haben, die Abfallentsorgung in Südniedersachsen auch weiterhin gemeinsam, verlässlich und nachhaltig zu regeln. Ich begrüße das Ergebnis ausdrücklich“, unterstreicht Rolf-Georg Köhler, Oberbürgermeister der Stadt Göttingen und Vorsitzender der Verbandsversammlung in einer Stellungnahme.

Trockenvergärung

Die Trockenvergärung ist gegenüber der Nassvergärung, die heute noch betrieben wird, ein vergleichsweise einfaches Behandlungsverfahren zur Erzeugung von Biogas. Dieses diskontinuierliche Verfahren wird im Batchbetrieb, also mit regelmäßigem Befüllen und Entleeren der Fermentertunnel, durchgeführt.

Bei der Nassvergärung hingegen wird der Abfall für den Prozess mittels Wasser verflüssigt. Nach dem Behandlungsprozess muss dieses Wasser wieder abgetrennt werden.

Insgesamt gibt es also kontinuierliche und diskontinuierliche Behandlungsverfahren. Bei grober Einteilung lässt sich sagen, dass es Trocken- und Nassvergärungsverfahren gibt.

Bei den Trockenvergärungsverfahren gibt es noch die Pfropfenstromfermenter und die Garagenfermenter, wie der AS es beabsichtigt. Diese Verfahren werden überwiegend bei den mechanisch-biologischen Anlagen (MBA) eingesetzt. Die Alternative dazu wäre wiederum die Müllverbrennung.

Jetzt gelte es, die Weisungsbeschlüsse in den jeweiligen kommunalen Gremien herbeizuführen. Ziel sei es, die Planung in 2021 fortzusetzen und das Verfahren ab 2023 zu nutzen.

Christel Wemheuer, Dezernentin des Landkreises Göttingen, ergänzt: „Ich freue mich sehr, dass die vom Landkreis Göttingen favorisierte technische Variante Trockenvergärung jetzt einvernehmlich mit den anderen Partnern im Abfallzweckverband zur Umsetzung kommen wird.“

Der Erste Kreisrat des Landkreises Northeim, Jörg Richert, betont: „Der Landkreis Northeim hat sich in einer Grundsatzentscheidung in 2019 für eine weitere Zusammenarbeit im Abfallzweckverband Südniedersachsen ausgesprochen. Das Ergebnis des aktuellen Variantenvergleichs, das die Umstellung von der Nass- auf die Trockenvergärung favorisiert, entspricht auch der mit der individuellen Gewichtung der Bewertungskriterien des Landkreis Northeim ermittelten Variante.“