Göttingen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen erhebt Anklage gegen einen Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Die Abteilung für Wirtschafts- und Umweltstrafsachen der Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen einen Mann aus Göttingen Anklage vor dem Amtsgericht Göttingen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erhoben. Das meldet die Staatsanwaltschaft Göttingen unserer Zeitung.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, trotz Corona-Erkrankung "Örtlichkeiten aufgesucht zu haben, in denen sich auch andere Menschen aufhielten". Das gelte als Versuch, andere Personen durch die Verbreitung gesundheitsschädlicher Stoffe "körperlich zu misshandeln" und ihre "Gesundheit zu schädigen".

Mann ignoriert Corona-Quarantäne

Der Angeklagte soll im Mai 2020 positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet worden sein, sodass das Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Göttingen zunächst mündlich am 19. Mai und dann auch schriftlich am 20. Mai bis einschließlich zum 31. Mai eine sofortige häusliche Quarantäne angeordnet hatte. Diese soll der Mann aber mehrfach ignoriert und unter anderem am 27. und 29. Mai in einem Fitnessstudio in Göttingen trainiert haben. Dabei soll er von Mitarbeitern der Stadt Göttingen erkannt worden sein.

Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion und Aerosole übertragen. Gerade bei sportlicher Betätigung mit einer erhöhten Atmung werden viele Aerosole ausgestoßen, sodass es hierbei zu "Superspreading-Events" kommen kann. Da der Angeschuldigte trotz Quarantäne und damit "in Kenntnis der Gefährlichkeit des Corona-Virus" im Fitnessstudio trainiert haben soll, wirft ihm die Anklage vor, eine Infektion anderer Mitglieder mit dem Virus und eine schwere Erkrankung mindestens billigend in Kauf genommen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass laut Robert-Koch-Institut bei SARS-CoV-2 der Anteil der Erkrankten bis etwa 50 Jahren unter 0,1 Prozent liegt, ab 50 Jahren zunehmend ansteigt und bei Personen über 80 Jahren häufig mehr als zehn Prozent beträgt.