Bad Gandersheim. Haare schneiden ist in Zeiten von Corona nicht erlaubt, und Hausbesuche bei Kunden ebenfalls nicht. Das musste jetzt eine 58-jährige Frau feststellen.

Haare schneiden ist in Zeiten von Corona nicht erlaubt, und Hausbesuche bei Kunden ebenfalls nicht. Das musste eine 58-jährige Frau aus Bad Gandersheim feststellen. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Das berichtet die Polizei.

Demnach habe die 58-Jährige am Dienstagmorgen eine Kundin zuhause besucht. Damit, so die Polizei, verstoße sie gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim, die aufgrund der Corona-Pandemie erlassen wurde.