Göttingen. Der Auszubildende hatte die Sparkasse Göttingen um 300.000 Euro gebracht. Bestraft wird er jedoch vorerst nicht.

Weil er der Sparkasse Göttingen Falschgold im Wert von 300 000 Euro verkauft hat, ist ein Auszubildender am Freitag wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht Göttingen sah von der Verhängung einer Jugendstrafe allerdings vorerst ab, auch weil die Bank ihm den Betrug durch fehlende Kontrollen leicht gemacht habe. Nur wenn der 21-Jährige in den kommenden zwei Jahren erneut straffällig wird, werde über eine mögliche Strafe erneut verhandelt, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag. Das Gericht folgte den gleich lautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der damals 18-Jährige hatte der Sparkasse 2016 in neun Fällen vergleichsweise wertlose ummantelte Metallbarren, die er im Internet erworben hatte, als echtes Gold verkauft. Der Bank erzählte er, das angebliche Gold stamme aus einer Erbschaft.