Braunschweig . So hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am Mittwoch entschieden. Die Klage ist aus formalen Gründen abgewiesen worden.

Die Krankenkassen in Niedersachsen dürfen der Asklepios Harzklinik in Clausthal-Zellerfeld nicht kündigen. So hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am Mittwoch entschieden und wies damit eine Klage des Verbands der Ersatzkassen (vdek) gegen das Land Niedersachsen ab. Das Land hatte den Krankenkassen die Kündigung untersagt, wogegen sich der Verband – ohne die Kassen – gerichtlich gewehrt hatte.

Die Klage ist aus formalen Gründen abgewiesen worden: Das Verwaltungsgericht zog in der Verhandlung die Klagebefugnis des Verbands in Zweifel, weil nur dieser vor Gericht gezogen war. Die Kündigung ist nach Ansicht der Kammer wegen der fehlenden Zustimmung nicht wirksam. Der Verband der Ersatzkassen hatte erklärt, dass die Krankenkassen auf politischen Druck reagiert und sich daher nicht an der Klage beteiligt hätten.