Göttingen. Verteidigung hat Revision gegen Urteil des Landgerichts eingelegt. Mann hatte seinen Nachbarn getötet, zerteilt und in der Feldmark vergraben.

Auch nach dem Ende des Prozesses um eine zerstückelte Leiche in Katlenburg-Lindau beschäftigt der Fall weiter die Justiz. Die Verteidigung habe gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen Revision eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Schwurgerichtskammer hatte vor knapp zwei Wochen einen 29-jährigen Mann aus Landsberg am Lech wegen Totschlags und Störung der Totenruhe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da der Angeklagte aufgrund einer bislang unbehandelten kombinierten Persönlichkeitsstörung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Der Angeklagte hatte in dem Prozess gestanden, im Dezember 2017 an seinem damaligen Wohnort in Lindau einen 37-jährigen Hausnachbarn im Verlaufe eines Streits mit einer Schnur erdrosselt zu haben. Später habe er die Leiche zerteilt und in der Nähe des Wohnhauses in der Feldmark vergraben. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf eine neunjährige Gesamtfreiheitsstrafe plädiert hatte. Die Verteidigung hatte die Tat dagegen als Körperverletzung mit Todesfolge eingestuft und eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren beantragt. Die Revision hat zur Folge, dass sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen wird. Der zuständige 5. Senat muss das Urteil auf eventuelle Rechts- oder Verfahrensfehler überprüfen.