Duderstadt. Das Duderstädter Unternehmen kassierte eine juristische Niederlage in den Vereinigten Staaten. Es muss Anteile an einer US-Firma wieder verkaufen.

Das Duderstädter Unternehmen Ottobock hat in den USA eine juristische Niederlage einstecken müssen. Die US-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde FTC hat in erster Instanz entschieden, dass der Duderstädter Weltmarktführer im Bereich Orthopädietechnik bestimmte Vermögenswerte des 2017 erworbenen Prothesen-Herstellers Freedom Innovations wieder verkaufen soll. Nach Angaben eines Firmensprechers hat Ottobock gegen die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, inzwischen Widerspruch eingelegt.

Die Entscheidung der FTC (Federal Trade Commission) ist für die strategische Positionierung des Medizintechnik-Anbieters von einiger Bedeutung. Wie aus dem Geschäftsbericht 2017 hervorgeht, hat Otto Bock North America im September 2017 für 71,5 Millionen Euro alle Anteile der FIH Group Holding, dem Eigentümer von Freedom Innovations, gekauft. Die erstinstanzliche Entscheidung des FTC Verwaltungsrichters sei aus Sicht von Ottobock „enttäuschend“, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Ziel der Akquisition sei es, die Vielfalt und technologische Basis des Angebots prothetischer Produkte zugunsten von Amputierten und Verbrauchern zu stärken. Das Unternehmen werde weiter mit der FTC kooperieren, „um eine für alle Seiten förderliche Lösung zu finden“. Die US-Wettbewerbsbehörde begründet ihre Entscheidung damit, dass durch die Verschmelzung zweier Prothetik-Hersteller Ottobock zum dominierenden Anbieter für mikroprozessorgesteuerte Knieprothesen in den USA aufsteigen würde. Dies würde den Wettbewerb in diesem Markt wesentlich einschränken.