Goslar. Sechs Personen ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis fanden die Zollbeamten vor. Bei einer vorigen Kontrolle konnten zwei Personen fliehen.

Auf sechs Albaner ohne Arbeitsgenehmigung stieß der Göttinger Zoll am Donnerstag in einem Restaurant im Landkreis Goslar. Bereits vor einigen Wochen suchte eine andere Behörde bei einer Überprüfung die Gaststätte auf, woraufhin zwei Mitarbeiter sofort die Flucht ergriffen.

Mit erhöhtem Personaleinsatz konnten bei diesem erneuten Einsatz auch die Seitentüren überwacht werden, was eine Flucht verhinderte. Zwei der Beschäftigten arbeiteten im Service, während die anderen vier die Küche betreuten. „Unabhängig von sprachlichen oder kulinarischen Qualitäten ist die wichtigste Voraussetzung überhaupt, eine Arbeitserlaubnis zu haben und die hatten die angetroffenen Mitarbeiter alle nicht“, erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig deren gemeinsames Problem. Gegen die sechs Albaner wird nun wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes ermittelt. Über ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland wird die zuständige Ausländerbehörde entscheiden, wo sie auch ihre zunächst eingezogenen Pässe zurückerhalten.

Ernste Konsequenzen drohen auch dem Arbeitgeber: Ihm drohen Verfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung von Ausländern, des Einschleusens von Ausländern und verschiedene Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro. Der Gastronom selbst sah noch während der Kontrolle kein Problem, schließlich seien alle Mitarbeiter zumindest entfernt mit ihm verwandt und hätten ihm nur geholfen - darum hätten sie ja auch keinen Lohn für ihre Tätigkeit erhalten.