Northeim. Der Kradfahrer sollte wegen fehlender Kennzeichen kontrolliert werden. Ein Polizist wurde verletzt und 10.000 Euro Schaden verursacht.

Ein größeres Nachspiel dürfte die Verfolgungsjagd nach sich ziehen, die sich ein 17-Jähriger am frühen Morgen des 20. April mit der Polizei lieferte. Dabei war der Ausgangspunkt eine simple Kontrolle: Einer Funkstreifenwagenbesatzung war um 3.10 Uhr ein auf der Einbecker Landstraße in Richtung stadtauswärts fahrendes Kleinkraftrad aufgefallen, welches ohne Beleuchtung und ohne Kfz-Kennzeichen und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Nachdem dem Fahrer, einem 17-Jährigen aus Moringen, mittels Blaulicht und Signalton Haltezeichen gegeben wurde, beschleunigte dieser seine Fahrt. Über die Westliche Entlastungsstraße, Feldwege parallel zur B 241 und der B 241 fuhr der 17-Jährige weiter Richtung Höckelheim, um danach seine Fahrt nach Hillerse fortzusetzen. In Hillerse wendete er sein Fahrzeug und fuhr erneut durch Höckelheim um dann über den Fußweg der B241 seine Fahrt Richtung Berwartshausen fortzusetzen. Um die durch das Fahrverhalten des Flüchtenden verursachten Gefahren zu unterbinden, wurde der junge Mann mit Unterstützung eines weiteren Funkstreifenwagens durch die Polizisten dazu gebracht, sein Kraftfahrzeug in Höhe Berwartshausen zu stoppen. Im Zuge des Anhaltevorganges durch die eingesetzten Beamten wurde ein Streifenwagen durch Kollision mit einem Straßenbaum stark beschädigt. Ein Polizist wurde dabei verletzt. Die Situation versuchte der 17-Jährige zu nutzen, um mit seinem Kleinkraftrad erneut zu flüchten, was allerdings durch einen Polizeibeamten vor Ort verhindert werden konnte. Der 17-Jährige muss sich nun wegen seines gefahrenträchtigen Fahrverhaltens mit seinem nicht zugelassenen Kleinkraftrad wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Verbindung mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und die Abgabenordnung verantworten. Der durch den Unfall verletzte Beamte musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht werden. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme und den sich anschließenden Maßnahmen wurde bei dem 17-jährigen noch ein Messer aufgefunden, welches dem Waffengesetz unterliegt. Ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt wurde eingeleitet.