Göttingen. 50-jähriger Oberleutnant wurde auch in dritter Instanz verurteilt. Er hatte mehrere Hetzkommentare auf einschlägigen Facebook-Seiten veröffentlicht.

Ein 50-jähriger Oberleutnant der Bundeswehr aus Hann. Münden ist jetzt in dritter und letzter Instanz wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Braunschweig habe die Revision des Angeklagten gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Göttingen als unbegründet verworfen, teilte eine Justizsprecherin am Mittwoch mit. Damit sei das Urteil rechtskräftig.

Das Landgericht Göttingen hatte den 50-Jährigen im vergangenen Oktober in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mehrere Hetzkommentare auf einschlägigen Facebook-Seiten veröffentlicht hatte. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Soldat 3.000 Euro zahlen, die jeweils zur Hälfte dem Verein KZ-Gedenkstätte Vaihingen/Enz und dem Verein „Kinder in Afrika“ zugutekommen sollen.