Göttingen. Ein 45-Jähriger wollte eine Namensänderung vor Gericht erstreiten. Doch seine Begründung reichte nicht aus.

Wer seinen Vornamen ändern lassen möchte, braucht dafür einen wichtigen Grund. Der Wunsch, sich von seiner Vergangenheit zu distanzieren, reicht dafür nicht aus. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Das Gericht wies damit die Klage eines 45-jährigen Mannes gegen die Stadt Göttingen ab.

Der Kläger wollte die Stadt gerichtlich dazu verpflichten lassen, seinen Vornamen zu ändern, weil dieser ihn fortlaufend an seine negative Kindheit und Jugend erinnere. Die Verwaltung lehnte den Antrag ab.

Der 45-Jährige beantragte 2017 die Änderung seines Vornamens. Er begründete dies damit, dass er mit der Namensänderung psychischen Belastungen durch traumatische Erfahrungen in seiner Herkunftsfamilie und berufliche Misserfolge entgegenwirken wolle. Außerdem wolle er sich von früheren Verfehlungen distanzieren. Der Kläger ist nach eigenen Angaben seit 2008 arbeitslos. Er habe weder nach dem Studium noch nach einer zusätzlichen Ausbildung zum Gymnasiallehrer eine feste Anstellung bekommen.

Er habe den Eindruck gehabt, dass er auch wegen früherer Verfehlungen abgelehnt worden sei. Er komme aus einer zerrütteten Familie, habe in der Schulzeit Auseinandersetzungen mit anderen Schülern gehabt, Lehrer gemobbt und beleidigt und in der Abizeitung hetzerische Artikel gegen sie verfasst.

Ferner habe er mehrere Jahre in einer Rock- und Metal-Band mitgewirkt, deren Liedtexte tendenziell rechtslastig und jugendgefährdend gewesen seien. Die Führung seines derzeitigen Namens bedeute für ihn eine psychische Belastung, hindere ihn an der Entfaltung seiner Persönlichkeit und bringe ihm auch berufliche Nachteile.

Nach Ansicht des Gerichts ist indes nicht ersichtlich, dass sich sein damaliges Verhalten auf seine Chancen im Berufsleben ausgewirkt haben könnte. Es sei weder nachvollziehbar, dass eine Namensänderung seine Erwerbschancen erhöhen könnte, noch dass seine bisherige Namensführung im Zusammenhang mit der seit einem Jahrzehnt andauernden Arbeitslosigkeit stehe.