Nordhausen. Wenige Tage nach dem gewaltsamen Tod zweier Senioren meldet die Polizei einen Ermittlungserfolg. Der Tatverdächtige kommt aus dem Umfeld der Opfer.

Nach dem gewaltsamen Tod eines Rentner-Ehepaars an Heiligabend in Nordhausen haben die Ermittler einen Tatverdächtigen gefasst. Der 56-Jährige stamme aus dem Umfeld der Opfer und sei geständig, teilte die Polizei am Freitagabend mit. Der Mann aus Nordhausen sei am Nachmittag nach einem DNA-Treffer in der Spurenauswertung in seiner Wohnung festgenommen worden und bis in den frühen Abend hinein von Ermittlern vernommen worden. «Zum Tatmotiv können noch keine Angaben gemacht werden», hieß es in der Mitteilung weiter.

Der Mann soll am Samstag einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wird laut Polizei einen Haftbefehl beantragen.

Die Leichen der Opfer - ein 82-Jähriger und seine 80 Jahre alte Frau - waren am Montagvormittag entdeckt worden. Sie lagen nach Polizeiangaben im Hof ihres Wohnhauses, der vermutlich auch der Tatort war. An den Leichen wurden Anzeichen «massiver Gewalteinwirkung» festgestellt. Eine Obduktion bestätigte später den Verdacht auf ein Tötungsverbrechen.

Kurz vor dem Fahndungserfolg hatte die Polizei am Freitag eine Belohnung von 5000 Euro für entscheidende Zeugenhinweise zu dem Fall ausgelobt. Die Ermittler hatten auf Hinweise zu einer verdächtigen Person gehofft, die auf Videos von Überwachungskameras in der Nähe des Tatorts zu sehen ist.

Nach der Tat wurde laut Staatsanwalt das Haus des Paares durchsucht und vermutlich ein hoher Betrag Bargeld mitgenommen. Die genaue Summe sowie Angaben zur Tatwaffe teilten Polizei und Staatsanwaltschaft wegen der laufenden Ermittlungen zunächst nicht mit. Eine Sprecherin der Polizei sagte auch am Freitagabend, dass sie keine weiteren Angaben zu dem Fall machen könne.

Unterdessen versuchten Betrüger, sich die Tat zunutze zu machen: Die Landespolizeiinspektion Nordhausen berichtete von Fällen, in denen sich falsche Polizisten am Donnerstag telefonisch vor allem bei älteren Menschen gemeldet haben sollen. Mit Verweis auf das Verbrechen wollten sie demnach an Daten der Angerufenen kommen.