Katlenburg. Angeklagter gestand Mord nach Suizidversuch in Bayern. Er soll laut Staatsanwaltschaft aus Mordlust getötet und die Leiche in Lindau vergraben haben.

Vier Monate nach der Bergung einer Männerleiche auf einer Brachfläche bei Katlenburg-Lindau hat die Staatsanwaltschaft Göttingen einen 28-jährigen Monteur aus Bayern wegen Mordes angeklagt. Der 28-Jährige war im August nach einem Suizidversuch in Landsberg am Lech in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen worden. Dort hatte er dann gebeichtet, im Dezember 2017 einen 37-jährigen Wohnungsnachbarn an seinem damaligen Aufenthaltsort in Lindau getötet und anschließend die Leiche vergraben zu haben (wir berichteten). Die Polizei hatte daraufhin die Fläche mit einem Leichenspürhund abgesucht und die verscharrte Leiche entdeckt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen außer Mord auch Körperverletzung und Störung der Totenruhe vor. Der Anklage zufolge soll der 28-Jährige Anfang Dezember in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Lindau gemeinsam mit seinem Nachbarn Alkohol getrunken haben. Beide seien dann in Streit geraten. Der Angeklagte habe zunächst dem 37-Jährigen mit der Faust auf das Auge geschlagen, worauf dieser vor Schmerzen geschrien habe. Danach habe der 28-Jährige eine Schnur um dessen Hals gewickelt und diese so fest zugezogen, dass er sich dabei in seinen eigenen Finger geschnitten habe. Anschließend habe er abgewartet, bis er sicher gewesen sei, dass der 37-Jährige tot war. Danach habe er die Leiche mit mindestens einem Küchen- oder Fleischermesser zerlegt, die einzelnen Körperteile in Tüten gefüllt und zu einem abgelegenen Feld geschleppt. Dort habe er ein Loch ausgehoben und die Leichenteile vergraben. Der Angeklagte soll sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor der Tat mit Okkultismus und der „fachgerechten Zerlegung von Körpern“ beschäftigt haben. Ihm sei es darauf angekommen, einen Menschen sterben zu sehen und diesen zu schlachten. Die Staatsanwaltschaft sieht zwei Mordmerkmale als erfüllt an. Der 28-Jährige habe aus Mordlust getötet, außerdem habe er damit eine andere Straftat – in diesem Fall die Störung der Totenruhe durch das Zerlegen der Leiche – ermöglichen wollen.