Göttingen. Ein Oberleutnant der Bundeswehr musste sich wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht verantworten. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Das Landgericht Göttingen hat einen 50-jährigen Oberleutnant der Bundeswehr aus Hann. Münden wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Als Auflage müsse der Soldat eine Geldstrafe von 3.000 Euro zahlen, teilte eine Sprecherin mit. Das Geld soll jeweils zur Hälfte dem Verein KZ-Gedenkstätte Vaihingen/Enz und dem Verein „Kinder in Afrika“ zugutekommen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte unter anderem mehrere Hetzkommentare auf einschlägigen Facebook-Seiten veröffentlicht hatte. Der Soldat war deshalb zunächst im Mai vom Amtsgericht Hann. Münden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen dieses Urteil hatte der 50-Jährige Berufung eingelegt, die nun vom Landgericht weitgehend verworfen wurde. Lediglich das Strafmaß wurde verringert.