Clausthal-Zellerfeld. Die Kündigung des Versorgungsauftrages ist derzeit wegen Widerspruchs nicht rechtswirksam.
„Trotz schwieriger Bedingungen“ mehr als 2500 Patienten behandelt
Von Dieter Böhl
Clausthal-Zellerfeld. Die Kündigung des Versorgungsauftrages ist derzeit wegen Widerspruchs nicht rechtswirksam.
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