Ribnitz-Damgarten. Ein Amtsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat zwei Blockierer eines Castor-Transports von 2011 freigesprochen. Ihnen war vor dem Gericht in Ribnitz-Damgarten Nötigung vorgeworfen worden.

Es sei aber «völlig in Ordnung» gewesen, was die 35 und 26 Jahre alten Männer gemacht hätten, fasste der Richter am Donnerstag seine Urteilsbegründung zusammen. Die Blockade sei weder als Nötigung noch als Störung des öffentliches Betriebs zu interpretieren.

Die Männer hatten sich im Februar 2011 in Buchenhorst östlich von Rostock an die Gleise gekettet, um den Transport der Behälter von Karlsruhe nach Lubmin kurz vor dem Erreichen des Ziels zu stoppen. Mit dieser symbolischen Aktion hatten sie unter anderem den Stopp des «sinnlosen Atommülltourismus» gefordert.

Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert, der Staatsanwalt eine eher symbolische Bestrafung von 15 Tagessätzen à 15 Euro wegen Störung des öffentliches Betriebs. Ob er in Berufung geht, ließ er offen.

Der Richter betonte, dass es gerade beim Vorwurf der Nötigung viele unterschiedliche Urteile bis hin zum Verfassungsgericht gebe. Sein Freispruch sei nur auf diesen konkreten Fall zu beziehen und kein Freibrief für ähnliche Aktionen. «Ein anderes Gericht kann das genau anders entscheiden.»

Er sah es als «logisch und konsequent» an, dass die Männer mit ihrer Aktion Aufmerksamkeit und Medieninteresse erregen wollten. Mit einem Plakat am Rande der Bahnstrecke hätten sie das nicht erreicht. «Sie trauen sich etwas, was andere sich nicht trauen.» (dpa)

Bernd Wüstneck