Berlin. Neue Details: Justizminister Buschmann will getrennte Väter und Mütter stärker gleichstellen, wenn beide Erziehungsarbeit übernehmen.

Einer betreut, einer zahlt – das fasst nach Ansicht der Bundesregierung die Logik des bisherigen Unterhaltsrechts zusammen. Ein Leitbild, das noch aus den 1950er-Jahren stammt. Nun bringt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Reform auf den Weg. Die Regierung will die finanziellen Lasten von Eltern verbessern, die ihr Kind nach einer Scheidung gemeinschaftlich betreuen. Zugleich sollen vor einer Trennung nicht-verheiratete Eltern den Regeln von Eheleuten gleichgestellt werden. Zuerst hatte unsere Redaktion über die Pläne des Ministers berichtet.

Bisher gilt: Wenn ein Elternteil (meist die Mutter) das Kind nach einer Trennung allein betreut, zahlt der andere (meist der Vater) den vollen Barunterhalt. Teilen sich Eltern genau zur Hälfte die Betreuung, ist der finanzielle Ausgleich ohnehin gering. An diesen beiden Punkten soll sich auch nichts ändern.

Buschmanns Reform zielt auf Paare ab, in denen ein Elternteil beispielsweise zu rund 40 Prozent das Kind betreut, der andere zu 60 Prozent. Das nennt sich "asymmetrisches Wechselmodell". Hier soll derjenige finanziell entlastet werden, der zwar nicht in der meisten Zeit, aber doch regelmäßig und lange das eigene Kind mitbetreut. Denn bisher gilt: Wer sich zu 30 oder 40 Prozent um das Kind kümmert, zahlt trotzdem den vollen Unterhalt.

Buschmann will Unterhaltsrecht reformieren: Wer von der Neuregelung profitieren würde

Für die Unterhaltspflicht des mitbetreuenden Elternteils mache es "oft gar keinen Unterschied, ob er sich alle zwei Wochenenden um sein Kind kümmert – oder an mehreren Tagen pro Woche", sagt Minister Buschmann. Nun soll Folgendes laut dem Eckpunktepapier des Ministeriums gelten: Zunächst wird im "asymmetrischen Wechselmodell" der finanzielle Bedarf des Kindes berechnet (Nahrung, Transport, Freizeit, Bildung). Wer regelmäßig mitbetreut, kann 15 Prozent von diesem Bedarf abschlagen, weil die Mutter oder der Vater all das finanziell abdeckt, wenn das Kind beim ihr oder ihm lebt.

Will betreuende Mütter und Väter gleichstellen: Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz
Will betreuende Mütter und Väter gleichstellen: Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz © dpa | Bernd von Jutrczenka

Im dritten Schritt ermitteln die Eltern, wer für wie viel Unterhalt haftet – je nach Einkommen. Neu ist nun auch, dass dieser "Haftungsanteil" mit dem "Betreuungsanteil" verrechnet wird. An den Unterhalt rechnet Buschmanns Reform dann noch das Kindergeld an, je nachdem, wer wie viel davon erhält.

Buschmanns bringt ein Rechenbeispiel: Der Vater verdient 4000 Euro im Monat, die Mutter 2000 Euro. Die Mutter betreut überwiegend die Kinder und bekommt dafür etwa 500 Euro Unterhalt – pro Kind. Der Vater übernimmt aber zu 40 Prozent die Erziehung. Buschmann will, dass dies anerkannt wird und er künftig nur noch 400 Euro pro Kind zahlen muss. Er würde also, rechnet Buschmann vor, 100 Euro sparen, wenn seine Reform durchkommt. "Wenn das Unterhaltsrecht für weniger Streit sorgt und wenn sich beide Eltern bei der Betreuung der Kinder engagieren, dann ist das gut für alle", sagt Buschmann. "Gerade auch für die Kinder."

"Alleinerziehende nicht schlechter stellen" – Kritik an Unterhaltsplänen vom Sozialverband

Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, begrüßte grundsätzlich die geplante Reform, sieht aber deutliche Kritikpunkte. "Alleinerziehende Mütter, die auch heute noch überwiegend die Hauptlast der Kinderbetreuung und Erziehung tragen, dürfen dadurch nicht schlechter gestellt werden", sagte Engelmeier unserer Redaktion. "Nachteile in der Erwerbsfähigkeit und die damit verbundene ökonomische Schlechterstellung, die durch die Verteilung der Betreuung schon vor der Trennung entstanden sind, müssen ebenfalls berücksichtigt werden."

Auf die Zeit vor der Trennung und die finanziell unterschiedliche Lebenslage über Jahre vor einer Scheidung geht das Eckpunkte-Papier weniger ein. Allerdings gibt es eine weitere Neuerung, die laut Minister vor allem unverheirateten Müttern mit niedrigem Einkommen helfen sollen: So soll der Betreuungsunterhalt von verheirateten und nicht-verheirateten Eltern nach einer Trennung rechtlich und finanziell gleichgestellt.

Staatliche LeistungKindergeld
EmpfängerErziehungsberechtigte, in Ausnahmefällen Kinder selbst
Höhe250 Euro pro Kind
Dauerab der Geburt, höchstens bis zum 25. Geburtstag
Ausgaben des StaatsInsgesamt 47,9 Milliarden (2022 in Deutschland)

Betreuungsunterhalt regelt das Geld, dass ein Elternteil bekommt, wenn das Kind noch sehr jung ist, in der Regel unter drei Jahre. Dann kann die Mutter oder der Vater nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten und den eigenen Lebensunterhalt verdienen. Ein weiteres Ziel der Reform: Einem Elternteil, der Barunterhalt leistet, muss ein Mindestbetrag seines Einkommens für das eigene Leben übrig bleiben, der "Selbstbehalt". Bisher ist dieses finanzielle Minimum nicht im Gesetz geregelt, auch hier will das Bundesjustizministerium nachbessern.