Berlin. Partnerinnen und Partner sollen nach der Geburt ihres Kindes eine bezahlte Auszeit nehmen können – die Pläne der Ampel auf einen Blick.

Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung. Diese soll beschäftigten Partnern und Partnerinnen eine vergütete Freistellung für die Dauer von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung der Frau ermöglichen. Laut Familienministerium ist der Gesetzentwurf schon in der Ressortabstimmung. Das ARD-Hauptstadtstudio hatte zuerst über die Pläne berichtet. Ministerin Lisa Paus von den Grünen hatte den Entwurf eingebracht. Die Freistellung soll über ein Umlageverfahren finanziert werden.

Ampel plant Gesetzesänderung: Was die Partner-Auszeit für Eltern bedeutet

Die Geburt eines Kindes ist eine große Herausforderung für die Eltern. In den meisten Fällen betrifft die Freistellung die Väter. Diese mussten sich bislang Urlaub oder Elternzeit nehmen, um sich um das Kind und die Mutter zu kümmern. Die geplante Gesetzesänderung unterstützt den Wunsch von Eltern nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung. Bis zu zehn Arbeitstage soll die vergütete Partner-Auszeit umfassen.

Ampel-Plan für Partner-Auszeit: Wer von dieser Gesetzesänderung profitiert

Der neue Gesetzentwurf der Ampel sieht vor: Berufstätige Partner und Partnerinnen sollen einen Anspruch auf eine vergütete Freistellung für eine Dauer von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung der Frau haben. Die Freistellung soll auch für Alleinerziehende gelten, die statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld benennen können. Die Kosten für die Partner-Freistellung sollen nicht die einzelnen Arbeitgeber tragen. Im Gespräch ist ein Umlageverfahren – konkrete Details dazu sind allerdings noch unklar.

Der Partner soll nach Plänen der Familienministerin eine bezahlte Auszeit nach der Geburt nehmen können (Archivbild).
Der Partner soll nach Plänen der Familienministerin eine bezahlte Auszeit nach der Geburt nehmen können (Archivbild). © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Die SPD, Grüne und FDP hatten das Vorhaben einer vergüteten Freistellung von zwei Wochen für Partner und Partnerinnen in ihrem Koalitionsvertrag als Vorhaben vereinbart. Die geplante Gesetzesänderung kommt damit nicht überraschend – es ist eine Umsetzung des Koalitionsvertrags.

Partner-Auszeit nach der Geburt: Wie die Freistellung finanziert werden soll

Die Freistellung für berufstätige Partner soll über ein Umlageverfahren finanziert werden. Allgemein bedeutet das: Die Kosten werden von allen Mitgliedern einer Gruppe oder Gemeinschaft gemeinsam getragen.

Partner-Auszeit statt Elternzeit oder Urlaub: Die Vorteile der Gesetzesänderung

Die geplante Gesetzesänderung bietet frisch gebackenen Eltern gleich mehrere Vorteile. Erstens ermöglicht sie den berufstätigen Partnern eine bezahlte Freistellung nach der Geburt ihres Kindes. Mütter werden durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt. Für den Partner wird es mit der Gesetzesänderung aber einfacher, sich um das Kind und die Mutter zu kümmern. Hinzu kommt:Die Gesetzesänderung unterstützt den Wunsch von Eltern nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung.

Ein weiterer Vorteil: Auch Alleinerziehenden sollen laut Familienministerium die Partner-Auszeit in Anspruch nehmen können. Geplant ist, dass sie statt des zweiten Elternteils eine andere Person benennen können. Diese würden dann ebenfalls bis zu 10 Arbeitstage freigestellt werden und könnte die Mutter nach der Geburt unterstützen. (mit dpa)