Berlin. Seit der AIDS-Krise galten bei der Blutspende Einschränkungen für bi- und homosexuelle Männer. Der Bundestag ändert jetzt die Praxis.

Homo- und bisexuellen Männern war es seit Jahrzehnten weitgehend verboten, Blut zu spenden. Seit der AIDS-Krise in den 80er-Jahren galten queere Männer als besonders wahrscheinliche Überträger des Virus. Jetzt hat der Bundestag diese umstrittene Praxis beendet. Zukünftig sollen homosexuelle Männer ohne Einschränkungen Blut spenden können.

Am Donnerstagabend nahmen die Bundestagsabgeordneten eine entsprechende Vorlage an. Die neue Regelung solle „Diskriminierungen bei der Spenderauswahl vermeiden“, heißt es im Gesetzestext. Die Ampel-Koalition hält damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag ein.

Das Blutspende-Verbot wurde unter anderem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Diskriminierung von bi- und homosexuellen Männern kritisiert. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, erklärte er.

Künftig soll nur das „individuelle Sexualverhalten“ Ausschlussgrund sein

Welche sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentitäten Blutspender besitzen, darf zukünftig keinen Ausschluss von der Spende mehr rechtfertigen. Das gilt auch für Trans-Personen. Laut der Neuregelung dürfe „nur auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person“ entschieden werden, ob jemand für eine Spende ungeeignet ist.

Bislang war die Richtlinie der Bundesärztekammer dafür maßgebend, dass Männer, die Sex mit Männern haben, kein Blut spenden dürfen, wenn sie in den letzten vier Monaten mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ Geschlechtsverkehr hatten.

Alle anderen Menschen waren bisher vom Blutspenden nur ausgeschlossen, wenn sie Sex mit „häufig wechselnden Partnerinnen oder Partnern“ hatten. Die Bundesärztekammer muss ihre Richtlinie nun durch die Entscheidung des Bundestags ändern.

Betroffenen-Verbände äußern sich erleichtert

Organisationen, die sich für die Rechte queerer Menschen einsetzen, begrüßen die Gesetzesänderung. „Endlich ist ein zentraler Schritt getan zur Beendigung der Diskriminierung bei der Blutspende“, schreibt der Lesben- und Schwulenverband auf Twitter.

Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, äußert sich ähnlich: „Sexuelle Orientierung oder Geschlecht dürfen künftig kein Ausschlussgrund mehr sein. Nur das individuelle Risikoverhalten darf zählen. Danke für diese überfällige Klarstellung!“ (os)