München. Klimaaktivisten der “Letzten Generation“ sind nach einer Verkehrsblockade verurteilt worden. Nun müssen sie eine Geldstrafe zahlen.

Urteil gegen drei Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation": Nachdem die Angeklagten in der Münchner Innenstadt Verkehrsblockaden verursacht hatten, hat das Amtsgericht München sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft – die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

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Das Strafmaß, dass der Vorsitzende Richter verhängte, viel aber geringer aus, als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Verurteilt wurden zwei der drei Klimaaktivisten zu 25 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro. Bei dem dritten waren es 25 Euro. Die Zahl der Tagessätze war somit halb so hoch wie im Antrag des Staatsanwalts. Trotzdem kündigten die Angeklagten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Richter gibt Klimaaktivisten Recht – und verurteilt sie dennoch

In seinen Ausführungen gab der Richter den Aktivisten in gewisser Weise recht: Von den Regierungen dieser Welt werden "viel zu wenig gegen den Klimawandel" getan. Mit der Wahl ihrer Mittel hätte die "Letzte Generation" aber unrecht. In einem Rechtsstaat dürfe ein solcher Kampf nur auf politischem Weg geführt werden.

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Die Aktivisten und weitere Mitglieder der „Letzten Generation“ hatten bei ihrer Protestaktion am 3. November zweimal innerhalb weniger Stunden in der Münchner Innenstadt den Verkehr blockiert. Dafür klebten sie sich mit den Händen auf Straßen fest. Da sie damals weitere Aktionen angekündigt hatten, kamen sie zunächst in Präventivgewahrsam.

"Letzte Generation" sorgt mit Straßenblockaden für Schlagzeilen

Immer wieder sorgt die „Letzte Generation“ derzeit mit ihren Blockadeaktionen oder mit Attacken auf Kunstwerke für Schlagzeilen. Die Aktivisten wollen damit auf die Zerstörung der Umwelt und den Klimawandel aufmerksam machen und die Bundesregierung dazu bringen, sich stärker für den Klimaschutz zu engagieren. (dpa/nfz)

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.