Entlastungen

Gaspreise: Diese Gruppen werden schon im Dezember entlastet

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Gas-Kommission: Staat soll Dezember-Rechnung übernehmen

Gas-Kommission- Staat soll Dezember-Rechnung übernehmen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission schlägt ein zweistufiges Modell für eine Gaspreisbremse vor. In einem ersten Schritt soll der Staat die Dezember-Rechnung für Gaskunden übernehmen, in einem zweiten Schritt sollen die Kunden im Frühjahr einen Teil ihres Gases zu einem subventionierten Preis erhalten.

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Berlin.  Für viele Gaskunden soll es schon im Dezember erste Entlastungen geben. Wer bekommt wann Geld? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Mit Blick auf die Entlastungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern wegen hoher Energiepreise hat das Bundeskabinett eine erste Entscheidung getroffen: Im Dezember sollen viele Gaskundinnen und -kunden davon profitieren, dass der Staat im Rahmen eines Gas-Bonus den Abschlag übernimmt.

In dem Geflecht zwischen Staat, Gasversorgern, Vermietern und Mietern gestaltet sich die Auszahlung allerdings kompliziert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Entlastung für den Dezember.

Gas-Bonus: Für wen übernimmt der Staat die Abschlagszahlung?

Der Staat übernimmt den Gas-Abschlag für private Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Außerdem werden die Kosten für soziale Einrichtungen übernommen – zum Teil auch, wenn deren Verbrauch über dieser Schwelle liegt.

Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von 9 Milliarden Euro allein für den Gas-Bonus. Finanziert werden soll das aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, den die Ampel-Koalition kürzlich mit neuen Kreditermächtigungen ausgestattet hatte.

Wann kommt der Gas-Bonus?

Die rund 1500 Gasversorger in Deutschland sollen nach aktuellem Stand Anfang Dezember Geld bekommen, überwiesen von der staatlichen Entwicklungsbank KfW. Damit ermöglicht die Bundesregierung, dass Endkundinnen und -kunden vom Dezember-Abschlag entbunden werden.

Dabei gibt es zwei Szenarien: Wer einen direkten Vertrag mit seinem Gasversorger hat und dem eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts tun. Laut Wirtschaftsministerium ist der Versorger in der Pflicht, den Abschlag nicht einzuziehen. Wer selbst aktiv überweist, kann das im Dezember einfach lassen.

Für viele Mieterinnen und Mieter, die Gas als Teil der Nebenkostenabrechnung an ihren Vermieter zahlen, kommt die Soforthilfe erst im kommenden Jahr – nämlich dann, wenn der die Betriebskostenabrechnung für das gesamte Jahr 2022 macht. Lesen Sie auch: Müssen Hartz-IV-Empfänger den Gas-Bonus zurückzahlen?

Davon ausgenommen sind Mieterinnen und Mieter, die in den vergangenen neun Monaten umgezogen sind. Sie können den Abschlag für Dezember laut Wirtschaftsministerium aussetzen. Zahlen sie ihn, wird der Entlastungsbetrag ebenfalls bei der Jahresabrechnung berücksichtigt. Wer nicht umgezogen ist, aber bereits eine Nebenkostenerhöhung bekommen hat, muss im Dezember den Erhöhungsbetrag nicht zahlen.

Gas-Bonus: Wie viel Geld bekommen Verbraucher?

Die tatsächliche Höhe der Entlastung wird aus zwei Faktoren berechnet: Angenommen wird der Verbrauch, der dem Septemberabschlag zugrunde liegt – also ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs. Der wird multipliziert mit dem Gaspreis für Dezember. Wenn der Betrag, der sich so ergibt, von dem nicht gezahlten Abschlag abweicht, wird das später ausgeglichen.

Bekomme ich den vollen Betrag, auch wenn ich weniger verbrauche?

Ja. Damit soll auch der Anreiz erhalten bleiben, weiter Gas zu sparen. Wer weniger Gas verbraucht als in der Jahresprognose angenommen, wird trotzdem auf Grundlage dieser Prognose entlastet – und kann die Differenz für anderes nutzen.

Wie geht es nach dem Gas-Bonus weiter?

Die Dezember-Lösung soll vor allem der Überbrückung dienen, bis der zweite Teil der Gaspreisbremse im ersten Quartal des nächsten Jahres kommt. Vorgeschlagen hatte dieses zweistufige Vorgehen die Gaspreiskommission.