Bereits vor einigen Wochen hatte sich eine Expertenkommission für die Einführung einer Gaspreisbremse ausgesprochen. Diese soll dem Vorschlag zufolge ab März 2023 greifen und die Menschen in Deutschland angesichts der hohen Gaspreise entlasten. Weil es bis zu ihrer Einführung aber noch etwas dauern dürfte, soll der Bund den Experten zufolge zudem mit einer Einmalzahlung den Gas-Abschlag von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie kleinere Unternehmen übernehmen. Lesen Sie dazu: Warum die Gaspreisbremse ungerecht ist
Inzwischen hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die Umschläge umzusetzen. "Die Soforthilfe kommt", twitterte Bundeskanzler Olaf Scholz am Mittwoch, 2. November. Den aktuellen Plänen nach wird der Bund die Dezember-Abschläge von Gas-Kunden direkt an die Gasversorger zahlen – für Kunden entstehen dadurch im Dezember keine Kosten und der normale Abschlag entfällt.
Gaspreisbremse und Einmalzahlung: Was gilt bei Hartz IV?
Auch wenn das zunächst gut klingt: Der aktuelle Entwurf bringt Kritikern zufolge mehrere Probleme mit sich. So entlastet der Rabatt Haushalte mit hohem Verbrauch stärker. Das liegt am Konzept für die geplante Gaspreisbremse: Der Gaspreis soll dabei auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden, allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs im Vergleich zu September 2022.
Das führt dazu, dass ein hoher Verbrauch im September auch zu einer höheren Entlastung im kommenden Jahr führt. Haushalte aus den oberen Einkommensschichten könnten dabei etwa anderthalb mal so große Rabatte erhalten wie Haushalte aus niedrigeren Einkommensschichten, wie Ökonom Sebastian Dullien unserer Redaktion sagte.
Zudem stellt sich die Frage, inwiefern die Gaspreisbremse und die Einmalzahlung bei Hartz-IV-Empfängern verrechnet wird. Denn ihre Heizkosten werden – solang sie den normalen Umfang nicht überschreiten – komplett vom Jobcenter übernommen. Im Entwurf des Expertengremiums wurde dieser Punkt aber nicht behandelt. Auch interessant: Hartz 4 – Jobcenter muss neue Schuhe zahlen
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Einmalzahlung: Müssen Hartz-IV-Empfänger sie zurückzahlen?
Die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin und Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann stellte sich bei Twitter diese Frage und schrieb dazu: "Anrechnung ja/nein/vielleicht. Rückforderung, wenn Amt die Heizkosten im angemessenen Rahmen übernimmt?". Es wäre nämlich durchaus möglich, dass die Jobcenter die Einmalzahlung vom Dezember zurückverlangen oder anrechnen.
Das andere Szenario: Die Jobcenter zählen die Zahlung als zweckgebundene Leistung, was eine Anrechnung wiederum ausschließen würde. Sie würde in dem Fall nicht als Einkommen zählen und sich nicht auf die Regelleistung auswirken.
Inzwischen steht fest, dass sich die Bundesregierung für die erste Variante entschieden hat. Alles dazu lesen Sie hier: Gas-Einmalzahlung – Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht
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