Berlin. Auch Rentner sollen nach den jüngsten Beschlüssen der Ampel-Koalition den Energiekostenzuschuss erhalten. Dabei gibt es einen Haken.

  • Auch Rentnerinnen und Rentner erhalten dank des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung eine 300 Euro hohe Energiepauschale
  • Allerdings kann dies zu größeren Problemen führen, weil durch den Zuschuss der Satz für die Einkommenssteuer ansteigt
  • Das kann zu einer größeren Steuerbelastung führen

Als die Ampel-Koalition im April im Zuge ihres Entlastungspaketes die Pläne für die Energiekostenpauschale vorstellte, fielen Rentnerinnen und Rentner durchs Raster. Die 300 Euro, die Arbeitnehmern seit diesem Monat als zu versteuernden Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden soll, galt für sie nicht. Nach massiver Kritik besserten SPD, Grüne und FDP nach: Im Zuge des jüngst vorgestellten dritten Entlastungspaketes soll die Pauschale nun auch Rentner, Studierende, Fachschüler und Auszubildende gezahlt werden.

Allerdings könnte es für manche Rentnerinnen und Rentner dabei einen Haken geben. Denn durch die Einmalzahlung drohen sie mit der Einkommenssteuer zusätzlich belastet zu werden. Wer in diesem Jahr in Rente gegangen ist, muss 82 Prozent seiner Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen ansetzen. Der Rentenfreibetrag, der grundsätzlich steuerfrei ist, wurde in diesem Jahr auf 10.347 Euro angehoben. Darüber hinaus gilt auch bei der Rente der Einkommenssteuertarif. Sprich: Je höher das Einkommen beziehungsweise die Rente, desto höher der Steuersatz.

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    Rente: Höhere Einkommenssteuer durch Zuschuss

    Da nun die 300 Euro Zuschuss als Einkommen hinzukommen, kann das ab einer gewissen Rentenhöhe zu einer höheren Steuerbelastung führen. Wer in diesem Jahr in Rente gegangen ist und monatlich 2.500 Euro brutto an Rente erhält, der muss durch die 300 Euro Zuschuss mit einer zusätzlichen Belastung von 80 Euro rechnen.

    Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage des Linksfraktionschefs Dietmar Bartsch hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Bei einer monatlichen Rente von 2.000 Euro sind es demnach 74 Euro an steuerlicher Mehrbelastung, bei 1.500 Euro noch 58 Euro und bei 1.300 Euro an Bruttorente noch 47 Euro an zusätzlich anfallender tariflicher Einkommenssteuer. Bei 1.200 Euro monatlicher Bruttorente liegt die zusätzliche Belastung bei 5 Euro.

    Linke fordert Steuerfreiheit auf Energiekostenpauschale bei kleinen und mittleren Renten

    Kritik daran kommt von der Linken im Bundestag. „Dass Armutsrentner, die netto rund 1150 Euro zur Verfügung haben, Steuern auf die Energiekostenpauschale zahlen sollen, ist ein schwerer handwerklicher Fehler der Ampel“, sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch unserer Redaktion.

    Er forderte, dass die Energiekostenpauschale für Rentner mit kleinen und mittleren Bezügen steuerfrei sein sollte. „Sonst werden auch viele Rentner allein wegen der Pauschale in die Besteuerung rutschen“, warnte Bartsch.

    Der Artikel "Rente: 300-Euro-Energiepauschale hat einen großen Haken" erschien zuerst auf morgenpost.de.