Berlin. Der Altkanzler Gerhard Schröder darf in der SPD bleiben – vorerst. Die Entscheidung sorgt für einiges Unverständnis in der Partei.

Ist die Basis der SPD nachsichtiger mit ihrem Altkanzler Gerhard Schröder, als die öffentliche Debatte es erwarten ließ? Ein Beschluss des SPD-Unterbezirks Hannover lässt genau das vermuten. Insgesamt 17 Gliederungen der Partei hatten wegen Schröders Engagement für russische Staatskonzerne und seiner Haltung zu Wladimir Putin ein Parteiordnungsverfahren angestoßen. Die Genossen in Hannover haben jetzt überraschend entschieden.

Dass Wladimir Putin „ein lupenreiner Demokrat“ sei, hatte Gerhard Schröder schon seit Jahren nicht mehr behauptet. Dementiert hat er es aber auch nicht, darauf weist Schröder seine Gesprächspartner gerne mit einem Wolfslächeln hin. Aber Schröder hat – für viele Genossen verstörend – sogar nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seine Freundschaft zum russischen Präsidenten nie infrage gestellt. Das hat Schröder viele Sympathien gekostet, sein treuer Büroleiter im Altkanzlerbüro hat ihn verlassen.

Sogar die geliebte Lounge bei Hannover 96, wo Schröder mit Scorpions-Frontmann Klaus Meine das frisch gezapfte Gilde-Pils genoss, ist für den Altkanzler mittlerweile tabu. Es sah so aus, als würde der Grat, auf dem Schröder gesellschaftlich wandelt, immer schmaler und er selbst immer dickköpfiger. Vor wenigen Tagen noch fragte Schröder rhetorisch im „Stern“: „Muss ich denn über jedes Stöckchen springen, das mir hingehalten wird?“ Und: „Warum also soll ich mich entschuldigen?“ Jetzt bekommt der Altkanzler plötzlich Rückenwind.

SPD-Schiedskommission sieht keinen Anlass für Strafe

Nach mehreren Sitzungen sieht die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover keine Veranlassung für eine Rüge oder gar einen Parteiausschluss des früheren Bundeskanzlers. Die Kommission teilte mit, dass sich Schröder „eines Verstoßes gegen die Parteiordnung nicht schuldig gemacht hat, da ihm kein Verstoß nachzuweisen ist“.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden. In seiner Begründung führt die Schiedskommission aus, Grundlage jeder Ordnungsmaßnahme müsse „ein Verstoß gegen die Statuten, die Grundsätze oder die Ordnung der Sozialdemokratischen Partei“ sein.

Nur wenn ein solcher Verstoß vorliege, komme es im Rahmen einer dann anstehenden Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen darauf an, „ob schwerer Schaden für die Partei entstanden ist“. „Mit der Mitgliedschaft in der SPD ist es daher unvereinbar, einen Angriffskrieg zu fordern oder den kriegerischen Überfall eines Staates auf einen anderen zu rechtfertigen“, heißt es weiter. Dies habe Schröder aber auch nicht getan.

„Vielmehr hat er bereits am Tag des russischen Einmarsches in die Ukraine erklärt, die Sicherheitsinteressen Russlands rechtfertigten nicht den Einsatz militärischer Mittel.“ Auch wenn eine deutlichere Stellungnahme hier „wünschenswert und angebracht“ gewesen wäre, entferne er sich mit seinen Äußerungen nicht so weit von der Programmatik der SPD, „dass die Partei dies nicht mehr ertragen müsste“.

Auch Schröders Festhalten an seiner Freundschaft zu Putin ist nach Auffassung der Schiedskommission kein Verstoß gegen das Parteistatut. Dies gehöre vielmehr „zum höchstpersönlichen Bereich der Lebensgestaltung“, so „unverständlich oder wenig nachvollziehbar“ dies aus sozialdemokratischer Sicht auch sei. Das Verfahren werde daher eingestellt.

Altkanzler Schröder schüttelt im Mai 2018 die Hand des frisch-gewählten Putin. Neben ihm der Vorgänger, Dimitri Medwedew.
Altkanzler Schröder schüttelt im Mai 2018 die Hand des frisch-gewählten Putin. Neben ihm der Vorgänger, Dimitri Medwedew. © Alexey DRUZHININ / SPUTNIK / AFP

SPD-Parteispitze düpiert

Schröder bekommt jetzt sogar die Verfahrenskosten erstattet, die Antragsteller gegen ihn müssen diese selbst tragen. Die Begründung der Schiedskommission düpiert die Spitzen der Partei, die sich mit teils drastischen Worten von Schröder abgesetzt hatten. Zuletzt hatte Parteichefin Saskia Esken im Gespräch mit dieser Redaktion betont, dass Schröder „nicht als Ex-Kanzler, sondern als Geschäftsmann agiert, und so sollten wir seine Äußerungen auch interpretieren“. Esken: „Mit allem, was er tut und sagt, handelt er im eigenen Interesse und in dem seiner Geschäftspartner.“

Auch Bundeskanzler Scholz hatte auf Nachfragen zu seinem Vorgänger immer dünnhäutiger reagiert und nannte Schröders Engagement für russische Staatskonzerne „völlig unvertretbar“. Es sei „spätestens seit dem Kriegsbeginn unmöglich, dass der frühere Bundeskanzler diese Aufgaben weiter wahrnimmt“.

Zum weiteren Verfahren gegen Gerhard Schröder teilte Christoph Matterne, der die Geschäftsstelle der Schiedskommission des SPD-Unterbezirks betreut, mit: „Nach der Schiedsordnung können gegen die abschließende Entscheidung der Unterbezirksschiedskommission der Antragsgegner sowie die Antragsteller:innen Berufung bei der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover einlegen.“ Dies müsse innerhalb von zwei Wochen geschehen und binnen eines Monats schriftlich begründet werden.

Enttäuschung in Niedersachsen

Direkt nach der Entscheidung des Schiedsgerichts meldete sich Niedersachsens SPD-Landeschef, Ministerpräsident Stephan Weil, zu Wort und erneuerte seine Kritik an Schröder: „Gerade von einer Persönlichkeit wie Gerhard Schröder wäre eine harte und klare Kritik an dem russischen Vorgehen zu erwarten gewesen. Umso bedauerlicher ist es, dass dies bis zum heutigen Tage nicht geschehen ist“.

Der Essener Ortsverband Frohnhausen/Altendorf, der das Schiedsgericht angerufen hatte, äußerte sich gestern als erster der klagenden Ortsvereine. Man sei vom Urteil „enttäuscht“, erklärte der Vorsitzende Ali Kaan Sevinc und betonte: „An unserer Haltung hat sich nichts geändert.“ Der Streit scheint also in die nächste Runde zu gehen. (mit AFP)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.