Berlin . Wer früher in Rente geht, gleicht die Abzüge häufig mit einem Nebenjob aus. Doch wer zu viel hinzuverdient, muss mit Kürzungen rechnen.

Die sogenannte Rente mit 63 erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Wer aber früher in Rente geht, als die Regelaltersgrenze vorsieht, bekommt auch weniger Rente.

Um das wiederum auszugleichen, arbeiten viele Rentner und Rentnerinnen auch im Ruhestand. Doch wer zu viel verdient, ruft die Rentenversicherung auf den Plan. Es gilt unbedingt die Hinzuverdienstgrenze zu beachten.

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Rente mit 63: Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze 2022?

Die gute Nachricht: Wegen der Corona-Pandemie ist die Hinzuverdienstgrenze aktuell deutlich erhöht. Für 2022 liegt sie bei 46.060 Euro.

Diese Grenze gilt für alle Personen in der vorgezogenen Altersrente. Das ist im Übrigen die korrekte Bezeichnung für die Rente mit 63, weil natürlich auch Menschen mit 64,65 oder 66 Jahren ihren Renteneintritt vorziehen können, wenn sie genug Versicherungsjahre aufweisen können.

Bereits seit 2020 liegt die Hinzuverdienstgrenze weit über den davor geltenden 6300 Euro. In den vergangenen zwei Jahren waren es ebenfalls 46.060 Euro.

Dadurch sollten Rentner und Rentnerinnen animiert werden zu arbeiten, um möglichen durch das Virus verursachten Personalengpässen entgegenzuwirken. 2023 soll die Hinzuverdienstgrenze aber nach bisherigen Plänen wieder auf 6.300 Euro absinken, informiert die Rentenversicherung (DRV).

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Rente in Deutschland - Mit diesen Werten rechnet die Rentenversicherung 2022

 Monat (West)Ost
Bezugsgröße3.290 Euro (Monat)3.150 Euro (Monat)
Durchschnittsentgelt 2022 (vorläufig)3.242 Euro (Monat)3.111 Euro (Monat)
Rentenwerkt aktuell (von 01.07.21 bis 01.07.22)34,19 Euro33,47 Euro
Rentenwert Prognose (von 01.07.2022 - 01.07.2023)36,02 Euro35,52 Euro
Beitragssatz18,6 Prozent18,6 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze7.050 Euro (Monat)6.750 Euro (Monat)

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Wie wirkt sich die Hinzuverdienstgrenze aus?

Die Hinzuverdienstgrenze wirkt sich logischerweise erst dann aus, wenn sie überschritten wird. Auch wenn das bei den aktuell hohen Grenzen unwahrscheinlich ist, ist dennoch Vorsicht geboten. Denn als Hinzuverdienst gelten neben dem Lohn natürlich Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Land- oder Forstwirtschaft und Vorruhestandsgelder.

Sollten Sie im Jahr mehr als die aktuell geltenden Grenzwerte hinzuverdienen, wird das über die Grenze hinaus verdiente Geld zu 40 Prozent von Ihrer monatlichen Rente abgezogen.

Beispielrechnung

  • Ein Rentner aus Essen hat 2021 trotz Ruhestand weiter gearbeitet und damit gutes Geld verdient
  • Seine Einnahmen belaufen sich für 2021 auf rund 50.000 Euro, womit er die Hinzuverdienstgrenze um 3940 Euro übertroffen hat
  • Es werden ihm also insgesamt 1564 Euro und damit monatlich rund 130,30 Euro abgezogen
  • Er bekommt statt seiner ursprünglichen Rente von 1500 Euro demnach nur noch 1369,70 Euro im Monat

Die Rentenversicherung berechnet mögliche Abzüge von der Rente in der Regel zum 1. Juli. Zu diesem Datum wirken sich auch mögliche Rentenerhöhungen aus.

Es empfiehlt sich der Rentenversicherung schon bei der Antragsstellung auf die Rente den voraussichtlichen Hinzuverdienst so genau wie möglich mitzuteilen. Sollten Sie nämlich zu viel Rente erhalten haben, wird Ihre Rente auch rückwirkend neu berechnet und Sie müssen das Geld zurückzahlen.

Lesen Sie dazu auch: Rente mit 63 – Das brauchen Sie für den Antrag

Aus dem gleichen Grund sollten Sie die Rentenversicherung auch über Änderungen beim Hinzuverdienst auf dem aktuellsten Stand halten.

Hinzuverdienstgrenze überschritten? Vorsicht bei der Betriebsrente

Wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze überschreiten, kann es dazu kommen, dass ihre Betriebsrente ebenfalls gekürzt oder zweitweise gar nicht mehr ausgezahlt wird.

Das hängt damit zusammen, dass Sie bei vorübergehenden Kürzungen nur noch eine sogenannte Teilrente beziehen. Manche Betriebsrenten sind aber an die Auszahlung Ihrer vollen gesetzlichen Rente gekoppelt. Solange Sie diese nicht bekommen, kann die Betriebsrente dann ebenfalls nur noch in Teilen ausgezahlt werden. Im schlimmsten Fall wird die Auszahlung der Betriebsrente solange ruhen gelassen, bis Sie wieder ihre volle Altersrente beziehen.

Sie sollten sich daher bei dem Träger ihrer Betriebsrente unbedingt über die genauen Konditionen informieren, wenn eine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze droht.

Eigene Regeln für Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrenten gelten auch als vorgezogene Altersrente. Wenn es um die Hinzuverdienstgrenze geht, werden Sie jedoch anders behandelt.

Für volle Erwerbsminderungsrenten gilt die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze nicht. Sie liegt demnach weiterhin bei 6300 Euro.

Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Sie sind abhängig von dem höchsten Entgelt, dass die Betroffenen in den 15 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erhalten haben.

Zudem kann bei Erwerbsminderungsrenten als Hinzuverdienst auch Kranken- und Übergangsgeld angerechnet werden.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.