Berlin. . Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rente sind, können mittels Rürup-Rente vorsorgen. Doch die Basisrente hat viele Nachteile.

Ein Großteil der Menschen in Deutschland ist ganz simpel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Doch es gibt Selbstständige, die auch selbstständig für den Ruhestand vorsorgen müssen. Das können Sie unter anderem mit der Rürup-Rente. Doch diese Altersvorsorge hat einige gravierende Nachteile. Hier lesen Sie, worauf sie achten müssen.

Rürup-Rente: Basisrente für Selbstständige

Im Gegensatz zur Riester- gehört die Rürup-Rente zur ersten Säule des Rentensystems in Deutschland. Die Rürup-Rente ist jedoch kein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Gedacht ist sie nämlich als Basisvorsorge für alle Selbstständigen, die von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind. Ihre eigentliche Bezeichnung ist daher auch Basisrente. Eingeführt wurde sie 2005 und hat ihren Namen vom Rentenexperten und damaligen Vorstand des Rats der Wirtschaftsweisen Bert Rürup.

Von der Versichertenpflicht befreit sind im Prinzip alle Selbstständigen, die nicht ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind. Weil bei vielen dieser Selbstständigen und Freiberuflern die Rente knapp ist, soll die Rürup-Rente eine staatlich geförderte Möglichkeit zur Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Es können zwar auch ganz normale Arbeitnehmer einen Rürup-Vertrag abschließen, in der Regel lohnt sich das für sie aber nicht.

Rürup-Rente: Diese Verträge für die Basisrente gibt es

Ein Rürup-Vertrag kann grundlegend auf zwei Arten bei einem Versicherer abgeschlossen werden:

Bei der ersten Version handelt es sich um praktisch um eine klassische Rentenversicherung mit Garantiezins. Man vereinbart eine regelmäßige Beitragszahlung mit dem Versicherer – also zum Beispiel monatlich, im Quartalsrhythmus oder jährlich. Das eingezahlte Geld wird dann plus Zinsen in der Rente bis zum Lebensende ausgezahlt. Der Garantiezins ist im Unterschied zur Riester-Rente jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird individuell ausgehandelt. Bei Abschluss des Rürup-Vertrags weiß der Versicherte also schon, wie viel Geld er nach Eintritt in die Rente monatlich ausbezahlt bekommt.

Es ist auch möglich eine große Menge Geld als Einmalzahlung in einem Rürup-Vertrag anzulegen. Die Rendite ergibt sich hier hauptsächlich aus dem Steuervorteil und nicht dem Garantiezins. Die Einmalzahlung ist daher meist für Menschen sinnvoll, die kurz vor der Rente stehen.

Bei der zweiten Version, werden die Beiträge nicht mit einem Garantiezins versehen, sondern in Fonds investiert. Für weniger risikobereite Menschen kann das mittels eines fondsgebundenen Rentenversicherungen geschehen. Heißt: Ein festgelegter Teil der Beitragszahlungen wird in Indexfonds, also ETFs investiert. Der andere Teil der Beiträge wird klassisch angelegt und verzinst.

Wer aufs Ganze gehen möchte, kann aber auch seine gesamten Rürup-Beiträge über den Versicherer an der Börse in Aktien und Fonds investieren. In beiden Fällen gibt es keine oder nur eine eingeschränkte Garantie, welcher Betrag als Rente ausgezahlt wird. In der Regel wird zumindest eine Beitragsgarantie angeboten. Das heißt, dass auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge wieder als monatliche Rente ausbezahlt werden. Weil diese Garantie die Anbieter aber wieder zu einer sicheren Anlagestrategie zwingt, sind dann meist auch die Renditen geringer.

Wichtig: Für jede Art des Rürup-Vertrages ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr beginnen darf. Wer also, dringend Geld braucht, kann dieses nicht per vorzeitiger Auszahlung aus seinem Rürup-Vertrag erhalten.

Rürup-Rente: So funktioniert die Förderung durch den Staat

Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es für die Rürup-Rente keine staatlichen Förderzuschüsse. Die Förderung geschieht allein über Steuervorteile in der sogenannten Ansparphase. Denn wer für das Alter vorsorgt, kann die Aufwendungen gegenüber dem Fiskus als Sonderausgaben geltend machen – das gilt auch für Beiträge zur Rürup-Rente.

Laut Bund der Steuerzahler liegt der Höchstbetrag für Sonderausgaben 2022 bei 25.639 Euro. Davon können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Jahr 2022 maximal 94 Prozent absetzen. So können Alleinstehende maximal 24.101 Euro steuerlich geltend machen. Für Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartner sind es bis zu 48.202 Euro.

Im Gegenzug dazu sind die ausgezahlten Renten steuerpflichtig. Sowohl bei der gesetzlichen Rente als auch bei der Rürup-Rente richtet sich der Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer etwa seine Rente erstmals 2021 ausgezahlt bekommen hat, muss wissen, dass 81 Prozent der Rente steuerpflichtig sind. Dieser Anteil steigt jährlich. Derzeitigen Regelungen zufolge soll bei einem Rentenbeginn in 2040 die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig sein.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Salopp gesagt lohnt sich die Rürup-Rente vor allem für Menschen, die in die Zukunft schauen können. Die Rürup-Rente lohnt sich nämlich umso mehr, je älter der Versicherte wird. Denn die monatlichen Beträge, die ab dem Renteneintritt ausbezahlt werden, fließen nun einmal garantiert bis zu Lebensende. Auch wenn das in der Ansparphase gesammelte Kapital, aus dem die sich diese Beiträge speisen, irgendwann aufgebraucht ist.

Entscheidend ist auch, wie viel Zeit noch bis zum Renteneintritt bleibt, da sich über Zinsen und meistens auch fondsgebundene Investitionen über einen längeren Zeitraum mehr Geld erwirtschaften lässt, als über einen kurzen.

Abseits von der Lebenserwartung ist, wie bei der Riester-Rente auch, der Verdienst entscheidend. Je mehr Geld in den Rürup-Vertrag fließt, desto mehr lässt sich auch von der Steuer absetzen.

Rürup-Rente: Das sind die Nachteile der Basisrente

Selbstständige mit Wohnsitz in Deutschland und einem Mindestalter von 16 Jahren, die noch keine Rente voll ausgezahlt bekommen, haben jederzeit die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen. Das ist eine Überlegung wert, denn die Rürup-Rente hat einige gravierende Nachteile.

Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Rente gibt es in einem Rürup-Vertrag standardmäßig keinen Hinterbliebenschutz. Heißt: Stirbt der Versicherte, haben seine Hinterbliebenen nicht automatisch ein Anrecht auf das angesparte Rürup-Kapital. Dieser Schutz muss mit dem Anbieter als Zusatz vereinbart werden und kostet auch zusätzlich.

Ebenfalls zusätzlich vereinbart werden muss ein Schutz im Krankheitsfall – wenn der Versicherte beispielsweise aufgrund eines Unfalls nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann.

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es diese Ansprüche als Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente ohne Zusatzkosten.

Der zweite große Nachteil: Ein Rürup-Vertrag ist unkündbar. Wer also nach einer Weile feststellt, dass sich sein Vertrag sich nicht lohnt, kommt trotzdem nicht heraus. Auch nicht, wenn gerade nicht genug Geld vorhanden ist, um die Beiträge zu bedienen.

Dann gibt es erst einmal nur die Möglichkeit, die Beiträge auf einen Mindestbetrag zu reduzieren oder den Vertrag vollständig ruhen zu lassen, also gar nichts mehr einzuzahlen. Dann verringert sich natürlich auch der Auszahlungsbetrag und die Verwaltungsgebühren des Anbieters müssen auch weiterbezahlt werden.

In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit einen Rürup-Vertrag zu widerrufen. Das ist prinzipiell innerhalb der Widerrufsfrist möglich. Diese beträgt je nach Rürup-Vertrag entweder 14 oder 30 Tage. Danach muss der Versicherte Formfehler im Vertrag oder falsche Beratung nachweisen – wenn zum Beispiel nicht richtig über die Nachteile und Risiken eines Rürup-Vertrages aufgeklärt wurde.

Gelingt dies wird der Vertrag rückabgewickelt. Das heißt, dass die eingezahlten Beiträge auch zu hundert Prozent wieder ausgezahlt werden. In mehreren Gerichtsurteilen wurde bestätigt, dass dann auch die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückgezahlt werden müssen. (jasc mit dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.