Berlin. Ein parteiübergreifendes Bündnis von Parlamentariern hat einen Alternativ-Vorschlag zum Organspende-Vorstoß von Jens Spahn angekündigt.

Die Deutschen sollen sich alle zehn Jahre bei der Ausgabe des Personalausweises zu ihrer Organspendebereitschaft äußern. So sieht es der Vorschlag einer Parlamentariergruppe um den CSU-Politiker Stephan Pilsinger und Grünen-Chefin Annalena Baerbock vor.

Wie unsere Redaktion erfuhr, hat sich die fraktionsübergreifende Gruppe jetzt auf Eckpunkte für ein Gesetz geeinigt, das eine Entscheidungsregelung einführen soll.

Die Gruppe stellt sich damit gegen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine Widerspruchslösung zur Organspende einführen will. „Wir haben uns darauf verständigt, dass wir einen gemeinsamen Antrag für eine Entscheidungslösung als Alternative zur Widerspruchslösung einbringen.

Dabei soll jeder bei der Personalausweis-Ausgabe gefragt werden, ob er Spender sein will“, sagte Pilsinger unserer Redaktion.

Organspenden-Debatte – das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt zu wenig Organspender
  • Gesundheitsminister Jens Spahn will, dass man erst Widerspruch einlegen soll, wenn man keine Organe nach seinem Tod spenden soll
  • Jetzt gibt es einen neuen Vorschlag: Deutsche sollen sich alle zehn Jahre über ihre Bereitschaft zur Organspende äußern

Bis Ende Januar soll ein Gesetzentwurf vorliegen

„Aber: Man muss seine Entscheidung jederzeit ändern können und es muss möglich sein, sich gar nicht zu entscheiden“, so der CSU-Politiker weiter.

Grünen-Chefin Baerbock bestätigte die parteiübergreifende Zusammenarbeit: „Ich freue mich, dass wir nach der Orientierungsdebatte im Bundestag einen mehrheitsfähigen Konsens über Parteigrenzen hinweg als Alternative zur Widerspruchslösung gefunden haben“, sagte Baerbock unserer Redaktion. Bis Ende Januar soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Weil die Frage der Spendebereitschaft im Fall des eigenen Todes eine ethische Grundsatzfrage ist, behandelt der Bundestag das Thema als Gewissensentscheidung. Auslöser für die Debatte war der Vorstoß von Jens Spahn.

Nach dem Bundesgesundheitsminister soll jeder Mensch automatisch potenzieller Organspender sein, wenn er zu Lebzeiten nicht widerspricht oder dessen Angehörige nach dem Tod widersprechen. Derzeit ist es umgekehrt: Ein Organspender oder seine Angehörigen müssen der Spende aktiv zustimmen.

Weil es zu wenige Spender gibt, sollen sich Klinik besser um Organspenden kümmern. Das Thema wird kontrovers diskutiert: Auch bei Anne Will war das Thema in einer Sendung im September umstritten.

Baerbock nimmt Bundestag beim Thema Organspende in die Pflicht

Seit der ersten Orientierungsdebatte des Parlaments Ende November liefen die Gespräche zwischen den Gegnern des Spahn-Vorschlags. Sie eint das Unbehagen gegen den Automatismus der Regelung: „Dass jeder automatisch zum Spender wird, wenn er nicht widerspricht, ist rechtlich problematisch“, so Baerbock. „Es greift zudem die Würde jedes Einzelnen an.“

Grünen-Chefin Annalena Baerbock im Bundestag in Berlin.
Grünen-Chefin Annalena Baerbock im Bundestag in Berlin. © dpa | Bernd von Jutrczenka

Klar sei aber auch, dass der Bundestag handeln müsse: „Jeder Mensch hofft in einer Notlage, ein lebensrettendes Organ zu erhalten. Noch immer sterben Menschen von der Warteliste, obwohl die Spenderbereitschaft grundsätzlich hoch ist.“

Laut Baerbock hat sich die Gruppe auf folgende Eckpunkte für eine Entscheidungslösung geeinigt: „Jeder Erwachsene muss spätestens alle zehn Jahre seinen Personalausweis oder Reisepass erneuern. Spätestens hier wird jede Person über ihre grundsätzliche Organspendenbereitschaft befragt.

Organspende soll größeres Thema bei Arztausbildung werden

So sollen Bürger nach ihrer Organspendebereitschaft befragt werden:

  • Bei der Ausweisbeantragung erhält die Person ausführliche und unabhängige Informationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom Passamt ausgehändigt.
  • Dies ist verbunden mit der Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs oder einer Telefonberatung für weitere Fragen durch die BZgA.
  • Selbstverständlich kann die Person auch den Hausarzt bzw. die Hausärztin befragen. Dazu wird eine zeitgebundene Ziffer zur Abrechnung der Aufklärung/Beratung über die Organspende geschaffen.
  • Gleichzeitig wird das Thema Organspende in der ärztlichen Ausbildung gestärkt.
  • Bei der Ausweisabholung muss sich die Person dann entscheiden und dies an einem Gerät vor Ort eintragen: Möchte sie alle bzw. einzelne Organe spenden, möchte sie dies explizit nicht bzw. aktuell darüber noch nicht entscheiden oder wer soll im Unglücksfall darüber entscheiden?

Liste der Spahn-Gegner beim Thema Organspende ist lang

Möchte die Person bei der Ausweisabholung keine Angaben machen, erhält sie so wie diejenigen, die sich vor Ort entscheiden, gleichzeitig einen Zugangscode und eine separate PIN ausgehändigt, mit der sich die Person jederzeit neu entscheiden kann. Diese Zugangsdaten sind dann bis zur nächsten Ausweisbeantragung zehn Jahre gültig.

Verunglückt eine Person, ließe sich so leicht, rechtssicher und schnell von einem durch das jeweilige Krankenhaus benannten Arzt bzw. einer Ärztin im zentralen Organspenderegister erfragen, ob eine Organentnahme vom Verunglückten bewilligt ist, oder ob Angehörige darüber entscheiden sollen.“

Die Liste der prominenten Unterstützer der Pilsinger/Baerbock-Gruppe ist nach Informationen unserer Redaktion lang:

  • Die ehemaligen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und
  • Ulla Schmidt (SPD) gehören dazu,
  • die gesundheitspolitischen Expertinnen Karin Maag (CDU) und
  • Hilde Mattheis (SPD), die komplette Fraktionsspitze der Grünen sowie
  • die Parteichefin der Linke, Katja Kipping.

Die große Mehrheit der FDP-Fraktion hatte sich ebenfalls bereits für eine Entscheidungslösung ausgesprochen. „Je mehr Abgeordnete sich mit unserem Vorschlag befassen, desto größer wird die Zustimmung“, so Pilsinger.