Berlin. Der Beitragsservice von ARD und ZDF will alle ausfindig machen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Ab dem 10. Januar geht es los.

Der Beitragsservice von ZDF, ARD und Deutschlandradio startete im November 2022 zum dritten Mal innerhalb der letzten zehn Jahre einen Abgleich aller Meldedaten. Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen dadurch "die Aktualität des Datenbestandes im Beitragsservice sicherstellen, damit sich auch weiterhin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen", heißt es auf der Website des Beitragsservices. Die GEZ gleicht die Daten der Einwohnermeldeämter mit ihren Bestand an, und wer nicht zugeordnet werden kann, kriegt in diesen Tagen Post vom Beitragsservice.

Es wird konkret geprüft, "für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird", teilte die Einrichtung mit. Alle Schwarz-Sehenden und Nicht-Zahlenden drohen damit aufzufliegen, denn den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro muss jeder Haushalt bezahlen. Dabei ist es unerheblich, wie viele Personen er umfasst. Eine Ermäßigung oder Befreiung von der Beitragspflicht ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

Wie funktioniert der Abgleich der Öffentlich-Rechtlichen?

Bei dem geplanten Meldedatenabgleich werden in ganz Deutschland die Meldedaten sämtlicher volljähriger, in Deutschland gemeldeter Bürger und Bürgerinnen auf deren Beitragspflicht überprüft. Grundlage für den Abgleich ist § 11 Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Folgende Daten werden laut dem Beitragsservice von den Einwohnermeldeämtern übermittelt:

  • Name
  • Adresse
  • Doktorgrad
  • Familienstand
  • Geburtsdatum
  • Datum des Einzugs

Alle Personen, denen dabei kein Beitragskonto zugeordnet werden kann, werden vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab dem 10. Januar 2023 und bis spätestens Ende Juni 2023 sukzessive angeschrieben. "Es ist wichtig, auf dieses Schreiben zu reagieren" und die geforderten Informationen zu übermitteln, sagt die Einrichtung. Betroffene sollten dabei die Frist von zwei Wochen beachten.

Die Rückmeldung ist sowohl online als auch über ein manuelles Antwortformular möglich. Wird für den Haushalt bereits ein Betrag bezahlt und die Person hat die entsprechende Beitragsnummer bei der Rückmeldung angegeben, werden die Daten unverzüglich gelöscht. Wenn angegeben wird, dass noch kein Beitrag im Haushalt bezahlt wird, erfolgt automatisch eine Anmeldung.

Wenn Personen nicht auf das Klärungsschreiben reagieren, erhalten sie zunächst ein Erinnerungsschreiben. Reagieren die Betroffenen auch darauf nicht, kann es passieren, dass sie automatisch rückwirkend zum Einzugsdatum für den Beitragsservice angemeldet werden. Den Betroffenen drohen dann eventuell mehrfache Beitragsnachzahlungen. Die rückwirkende Anmeldung erfolgt frühestens zum 1. Januar 2020.

Den Rundfunkbeitrag nicht zu bezahlen, ist eine Ordnungswidrigkeit

Der Beitragsservice schreibt zwar alle beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger an und fordert zur Zahlung des Rundfunkbeitrags auf, doch liegt die Pflicht zur Meldung und Zahlung eigentlich bei den Einwohnern und Einwohnerinnen.

Wird diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 12 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der Öffentlich-Rechtlichen

Rund acht Milliarden Euro nehmen die öffentlich-rechtlichen Sender durch den Rundfunkbeitrag jährlich ein, davon 90 Prozent aus Privathaushalten. Für ARD, ZDF und das Deutschlandradio sind die Gebühren die wichtigste Einnahmequelle.

Die Beitragspflicht zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist seit Jahren ein immer wiederkehrendes Diskussionsthema. Der jüngste Skandal um die RBB-Intendantin Patricia Schlesinger hatte die Diskussion erneut angeheizt.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.