Dresden. Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ sind in Dresden verurteilt worden. Es wurden Haftstrafen verhängt.

Im Prozess um die rechtsextreme Terror-Vereinigung „Revolution Chemnitz“ hat das Oberlandesgericht Dresden Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie fünfeinhalb Jahren verhängt. Alle acht Angeklagte wurden am Dienstag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, der Rädelsführer zudem wegen deren Gründung.

Die Verteidigung hatte den Terror-Vorwurf gegen ihre Mandanten noch am Dienstag zum wiederholten Mal bestritten. „Es ging um die Gründung einer Chatgruppe und nicht um die Gründung einer terroristischen Vereinigung“, sagte Rechtsanwalt Marcel Börger. Die Beschuldigten hätten nur „dummes Geschwatze“ von sich gegeben.

„Revolution Chemnitz“ soll Umsturz in Deutschland geplant haben

Die Verteidigung hatte daher auf Freisprüche oder mildere Strafen plädiert. Die Bundesanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren beantragt.

Die acht Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren mussten sich wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Die Gruppierung war im September 2018 entstanden. Nach Auffassung der Anklage plante sie einen Umsturz in Deutschland.

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(dpa/br)