Peine/Hurghada. Die tödliche Messerattacke auf zwei Frauen aus dem Kreis Peine im ägyptischen Badeort Hurghada hat möglicherweise keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Die tödliche Messerattacke auf zwei Frauen aus dem Kreis Peine vor zwei Jahren im ägyptischen Badeort Hurghada hat möglicherweise keine strafrechtlichen Konsequenzen. Es sei unklar, ob der Beschuldigte für die Tat verantwortlich gemacht werden könne und ob es in dem Fall zu einem Gerichtsprozess kommen werde, heißt es aus ägyptischen Justizkreisen.

Der 28-Jährige befinde sich weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Mann hatte am 14. Juli 2017 an einem Hotelstrand in Hurghada am Roten Meer die 56 und 65 Jahre alten Frauen getötet. Vier weitere Ausländer wurden verletzt. Eine 36-jährige Tschechin starb wenig später.

Staatsanwaltschaft leitet Rechtshilfeverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim leitete ein Rechtshilfeverfahren ein, um nähere Informationen aus Ägypten zu erlangen. Im März 2018 wurde der Behörde mitgeteilt, dass der Beschuldigte den Anschlag gestanden habe. Seitdem hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim nichts Neues erfahren. «Wir haben keine Informationen zum Stand des Verfahrens», sagte Sprecherin Christina Pannek.

Kurz nach dem Angriff hatten ägyptische Ermittlerkreise zunächst berichtet, der 28-Jährige habe mit der Terrormiliz IS in Kontakt gestanden. Der Student war direkt nach der Tat überwältigt worden.

Frauen aus Ilsede und Edemissen

Die beiden deutschen Opfer waren Freundinnen, die 65-Jährige stammte aus der Gemeinde Ilsede, die 56-Jährige aus Edemissen. Das Unglück sei auch nach zwei Jahren noch in den Köpfen und Herzen der Edemisser Bevölkerung präsent, sagte Bürgermeister Frank Bertram der dpa. „Es macht mich persönlich noch immer betroffen. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen, die die Folgen dieses Attentates verarbeiten müssen.“ Für sie sei es schwer zu verstehen, dass der Täter bisher nicht zur Rechenschaft gezogen worden sei. dpa