Fallersleben. Bürger wollen Photovoltaik-Anlagen auf Fachwerkhäusern in Fallersleben. Die erst 2018 beschlossene Erhaltungssatzung soll dafür geändert werden.

Erst wenige Jahre alt ist die Erhaltungssatzung für die Innenstadt von Fallersleben mit der historischen Altstadt. Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden der teils jahrhundertealten Fachwerkhäuser sind danach weitgehend tabu. Doch weil sich zunehmend Bürger mit dem Wunsch nach Photovoltaik melden, will der Ortsrat das umstrittene Solar-Verbot kippen.

Gleich drei Bürger hatten in der April-Sitzung im Ortsrat Fallersleben/Sülfeld wegen Solaranlagen in der Altstadt angefragt. Ortsbürgermeister André Schlichting (CDU) hatte daraufhin zugesagt, dass man sich mit dem Thema beschäftigen werde.

Bewohner der Fallersleber Altstadt wollen Photovoltaik

Ein Anwohner wollte nämlich wissen, ob die Satzung geändert werden könne. Der Fallersleber verwies auf einen Präzedenzfall, wonach ein Bewohner eines denkmalgeschützten Hauses gegen Bußgeld und mehr wegen einer Solaranlage geklagt und Recht bekommen habe. Und zwar, weil das Denkmalschutzgesetz geändert wurde. „Es fallen immer mehr Entscheidungen zugunsten von PV-Anlagen“, sagte er.

Ein Bewohner der Sandkämper Straße berichtete, dass er schon ein Angebot für eine Photovoltaik-Anlage eingeholt habe, dann aber „über die Erhaltungssatzung gestolpert“ sei, weil seine Traufe entlang der Straße verlaufe. „Die Regelung in der Erhaltungssatzung ist nicht mehr zeitgemäß“, kritisierte er.

So manches Dach in der Fallersleber Innenstadt, hier die Westerstraße, würde Platz für Solarmodule bieten.
So manches Dach in der Fallersleber Innenstadt, hier die Westerstraße, würde Platz für Solarmodule bieten. © regios24 (Archiv) | Darius Simka

Erhaltungssatzung verhindert Solaranlagen auf den meisten Dächern

Und auch ein Fallersleber, dessen Wohn- und Geschäftshaus in der unteren Bahnhofstraße steht, meldete sich zu Wort. Auch ihn betreffe das Thema. „Mein Haus steht komplett unter Denkmalschutz.“

In der Erhaltungssatzung, die der Rat der Stadt im Dezember 2018 beschloss, steht in der Anlage 2 zu § 2 Folgendes: „Solar- und Fotovoltaik-Anlagen in ihrer heutigen aufgesattelten Form sind auf Dachflächen, die traufständig zur Straße liegen, nicht verträglich mit den Erhaltungszielen.“ Da die Altstadt in weiten Teilen geprägt ist durch traufständige Dächer entlang der Straßen – also durch Häuser, deren Dachseite zur Straße ausgerichtet ist – schließt die Satzung Solaranlagen derzeit faktisch fast überall aus.

Ortsrat beschloss Änderung der Erhaltungssatzung

Auf Anfrage unserer Zeitung hatte die Stadt im Frühjahr zwar klargestellt, dass weder der Denkmalschutz noch die Erhaltungssatzungen in Fallersleben und Vorsfelde eine Solaranlage grundsätzlich verbieten. Es sei aber immer ein gesonderter Antrag zu stellen: „Sofern das Gebäude unter Denkmalschutz steht und/oder in einem Erhaltungsgebiet liegt, sind alle Veränderungen und baulichen Maßnahmen genehmigungspflichtig“, hieß es. Und weiter: „Eine Solar- beziehungsweise PV-Anlage ist auf diesen Gebäuden nicht grundsätzlich ausgeschlossen, es wird hier aber ein Antrag erforderlich, der immer im Einzelfall betrachtet und entschieden werden muss.“ Das gilt laut Stadt selbst für Balkonkraftwerke, auch sie werden gesondert geprüft.

Das will der Ortsrat grundsätzlich ändern: Am Mittwoch beschloss das Gremium einstimmig einen interfraktionellen Antrag zur Anpassung der Erhaltungssatzung. Sie soll so geändert werden, „dass Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich der Satzung grundsätzlich erlaubt sind und somit den Änderungen aus § 7 des Denkmalschutzgesetzes Rechnung getragen wird.“

Änderung im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz

Zur Begründung hieß es, dass das öffentliche Interesse im Sinne der Nutzung erneuerbarer Energien überwiege, wenn der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild reversibel und in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig sei. Eckhard Krebs (SPD) ergänzte: „In anderen Kommunen wurde schon entschieden, dass das, was demontierbar ist, unschädlich ist.“

In der Reform des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom Juni 2022 sieht der Ortsrat den Schlüssel zum Änderungswunsch. Ganz nach dem Vorbild der Siedlung Steimker Berg, wo der Denkmalschutz jahrzehntelang das Totschlagargument für bauliche Veränderungen war und der Bebauungsplan nun angepasst werden soll. Denn das Gesetz erlaubt nun auch auf Baudenkmälern PV-Anlagen.

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Stadt Wolfsburg schafft finanzielle Anreize für Sonnenenergie-Nutzung

Allerdings hatte Stadtplanungsleiterin Silke Lässig in einer Ausschusssitzung schon angekündigt, dass die Untere Denkmalbehörde weiterhin jeden Einzelfall prüfe. Es gehe immer darum, ob die Anlage sichtbar sei oder nicht.

Schon als die politischen Beratungen über die Erhaltungssatzung liefen, gab es immer wieder Nachfragen zu Solaranlagen. Damals waren Energiekrise & Co. allerdings noch weit weg. Doch nun wollen immer mehr Menschen nachhaltiger leben, auch der finanzielle Aspekt lockt. Angesichts stark gestiegener Strompreise rechnen sich große PV-Anlagen und Balkonkraftwerke inzwischen viel schneller.

Hinzu kommt, dass die Stadt finanzielle Anreize schafft: Im April startete das erste Solarförderprogramm, der Fördertopf war innerhalb weniger Stunden vergriffen. Nun hoffen alle, die bisher leer ausgegangen sind, dass der Rat Ende Juni die Aufstockung des Fördervolumens um 50.000 Euro beschließt.

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