Braunschweig. Nur zu bestimmten Terminen und Anlässen werden vor Niedersachsens Dienstgebäuden Flaggen gehisst. Welche das sind, lesen Sie hier.

Haben Sie gehisste Flaggen vor den Gebäuden öffentlicher Verwaltungen, Dienststellen und Anlagen bemerkt? Wenn ja, gut beobachtet: Denn die Dienstgebäude in Niedersachsen sind in der Regel nicht jeden Tag beflaggt – sondern nur an bestimmten, festgelegten Daten und zu besonderen Anlässen. Darin unterscheidet sich Deutschland beispielsweise von anderen Ländern, denn nur in Berlin und Bonn hängen immer Fahnen vor den obersten Bundesbehörden.

In diesem Artikel erklären wir, zu welchen Terminen in Niedersachsen welche Flaggen gehisst werden – und welche Regeln ansonsten noch gelten.

An diesen Tagen im Jahr wehen Flaggen vor öffentlichen Einrichtungen in Niedersachsen

Es gibt einige feste Termine im Jahr, an denen wehen Flaggen vor Niedersachsens Dienstgebäuden – zudem gilt für unter Aufsicht des Landes stehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eine Empfehlung zur Beflaggung.

„Diese Tage stellen aus der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen bedeutsame Ereignisse dar“, erklärt die niedersächsische Staatskanzlei. Mit der Beflaggung soll den Ereignissen Bedeutung zugewiesen und das Bewusstsein in der Bevölkerung wachgehalten werden.

Das sind die festgelegten Beflaggungs-Termine in Niedersachsen:

  • 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (halbmast)
  • 1. Mai: Tag der Arbeit
  • 9. Mai: Europatag
  • 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 1. Juni: Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
  • 17. Juni: Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
  • 20. Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
  • 20. Juli: Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
  • Am letzten Donnerstag im September: Weltschifffahrtstag
  • 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
  • Am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (halbmast)

Der Beflaggungskalender hat sich im Laufe der Jahre verändert: Zum Beispiel wehten bis 1983 noch am Neujahrstag die Fahnen.

Außerhalb dieser festgelegten Daten sind allgemeine Wahltermine auch immer ein Grund für eine Beflaggung – seien es EU-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen. Und: Der niedersächsische Landtag beflaggt bei Besuchen ausländischer Staatsgäste ab dem Rang eines Botschafters die Masten im Bereich des Portikus vor dem Landtagsgebäude. Bei Staatsbesuchen werden in der Regel alle Gebäude in der Stadt beflaggt.

Bei weiteren Anlässen von landesweiter oder regionaler Bedeutung kann die niedersächsische Staatskanzlei außerdem die landesweite Beflaggung anordnen. „Bei Anlässen von lokaler Bedeutung kann die Behördenleitung für ihre Dienststelle die Beflaggung anordnen“, heißt es.

Welche Flaggen werden gesetzt – und in welcher Reihenfolge?

Beim Hissen vor öffentlichen Stellen wird grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge von Niedersachsen genutzt. Es gibt zudem eine klare Regel zur Reihenfolge – mit Blick von vorne auf das Gebäude: Die Europaflagge hängt ganz links, anschließend kommen Bundes- und Niedersachsenflagge, und weiter rechts alle weiteren Flaggen (wie zum Beispiel eine Regenbogenflagge). Ist hoher Besuch aus dem Ausland zu Gast, dürfen auch deren Flaggen wie auch Fahnen internationaler und überstaatlicher Organisationen gezeigt werden – diesen gebührt die bevorzugte Stelle ganz links.

„Neben den hoheitlichen Flaggen ist anlassbezogen auch das Setzen einer Logo-Flagge (zum Beispiel eine Regenbogenflagge) an letzter Stelle zulässig, soweit diese dem Beflaggungsanlass angemessen und nicht dazu geeignet ist, dem Ansehen des Bundes, des Landes oder seiner Hoheitszeichen Schaden zuzufügen. An Tagen, für die regelmäßig wiederkehrend oder einmalig die Beflaggung angeordnet ist, sollen keine Logoflaggen gesetzt werden“, heißt es in den Ausführungsbestimmungen des Niedersächsischen Wappengesetzes. Auf diesem Bild hängt eine Regenbogenflagge ganz rechts vor dem Bundestag in Berlin.
„Neben den hoheitlichen Flaggen ist anlassbezogen auch das Setzen einer Logo-Flagge (zum Beispiel eine Regenbogenflagge) an letzter Stelle zulässig, soweit diese dem Beflaggungsanlass angemessen und nicht dazu geeignet ist, dem Ansehen des Bundes, des Landes oder seiner Hoheitszeichen Schaden zuzufügen. An Tagen, für die regelmäßig wiederkehrend oder einmalig die Beflaggung angeordnet ist, sollen keine Logoflaggen gesetzt werden“, heißt es in den Ausführungsbestimmungen des Niedersächsischen Wappengesetzes. Auf diesem Bild hängt eine Regenbogenflagge ganz rechts vor dem Bundestag in Berlin. © epd | Jannis Chavakis

„Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gesetzt werden, so sind die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen“, informiert das Bundesinnenministerium.

Die Ausführungsbestimmungen des Niedersächsischen Wappengesetzes regelt zudem noch etwas Besonderes: „Die Dienststellen des Landes im Gebiet der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe dürfen neben der Bundes- und der Landesflagge ihre frühere Flagge zeigen, soweit sie nicht für den gesamten Bereich des Landes Niedersachsen zuständig sind.“

Wie lange hängen die Flaggen?

Die Dauer einer Beflaggung wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt, wobei es um Nuancen und Formulierungen geht. Der Beflaggungserlass des Bundes schreibt vor, dass die Flagge „bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr“ gehisst und „bei Sonnenuntergang“ abgenommen wird. Daran orientiert sich auch Niedersachsen: Um 7 Uhr wehen die Flaggen, in der Dunkelheit nicht mehr.

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