Salzgitter. Der Regionalverband Großraum Braunschweig reagiert auf die Schlappe vor Gericht – und wird seine Pläne für die 49 Windparks verbessern.

Der Regionalverband Großraum Braunschweig reagiert mit dem angekündigten Befreiungsschlag auf die Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg Ende vergangenen Jahres: Am Donnerstagabend stimmte die Verbandsversammlung in Salzgitter dafür, die 7000 Seiten starken Pläne für die 49 Windparks in der Region Braunschweig-Wolfsburg punktuell auszubessern.

So will der Regionalverband doch noch verhindern, dass in unserer Region ein Wildwuchs droht. Denn die 49 Windparks zwischen Harz und Heide haben eine Ausschlusswirkung. Nur hier dürfen Windräder errichtet werden. Gute 30 Windparks mit etwa 400 Windrädern gibt es schon. Es sollen weitere hinzukommen, bestehende vergrößert werden.

Hier sollen in der Region um Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter Windparks entstehen.
Hier sollen in der Region um Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter Windparks entstehen. © Jürgen Runo

Der Verband spielt auf Zeit. Die neuen Pläne sollen Anfang 2024 beschlossen werden. Dann haben Bürger, Unternehmen oder Kommunen wieder die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Der Verband fährt zweigleisig. Er hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Rechtsmittel gegen das OVG-Urteil eingelegt und geht davon aus, dass zwischen der Entscheidung des Leipziger Gerichts und den eigenen neuen, fertigen Plänen kaum Zeit liegen wird. Verbandschef Detlef Tanke sagte: „Wir gehen davon aus, dass zu jeder Zeit unsere Vorrangflächen mit Ausschlusswirkung gelten werden.“

Regionalverband Großraum Braunschweig steht vor nächster Herausforderung

Trotz acht Jahre langer Planung gab das OVG Lüneburg im Dezember der Samtgemeinde Meinersen und der Gemeinde Meinersen Recht. Die Kommunen sehen sich aufgrund eines geplanten Windparks in ihrer Dorfentwicklung gestört. Zu schwerwiegend waren aus Sicht der Lüneburger Richter die Mängel der Satzung. Es fehlt sogar der Satzungsbeschluss – ein Formfehler. Hinzu kommt ein inhaltlicher Fehler: Das von der Samtgemeinde Meinersen angefochtene Vorranggebiet Seershausen ist ungeeignet, weil es eine Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bundeswehr stört. Dass in dem Vorranggebiet also Windräder genehmigt würden, sei gar nicht sicher, so das Gericht.

Der Verband steht bereits vor der nächsten, noch größeren Aufgabe: Bis Ende 2026 muss er nicht nur die aktuellen 1,3 Prozent der Fläche der Region Braunschweig-Wolfsburg für die Windenergie ausweisen, sondern sogar 3,26 Prozent. Das verlangt das Landesumweltministerium.

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