Ilsede. Eine Frau aus Ilsede setzt den Streit mit der Gemeinde in der Verhandlung verbal fort. Am Ende gibt es Tränen.

Hatte eine Frau aus Ilsede in den vergangenen Jahren einen Hund oder zwei? Oder zeitweise auch gar keinen? Auch die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig brachte am Mittwoch nicht wirklich Licht ins Dunkel. Während die klagende Bürgerin mehrfach betonte, in ihrem Leben nie wieder Hundesteuer zu zahlen, blieben die Gemeindevertreter gelassen und bestanden auf entsprechende Dokumente. Und die Vorsitzende Richterin musste am Ende eingestehen, mit ihrem Appell zur Einsicht bei der Klägerin gescheitert zu sein.

Lange Vorgeschichte

Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Die Ilsederin hatte in der Vergangenheit offenbar zwei Tierhalter beim Tierschutz angezeigt, dies aber offenbar unter falschem Namen. Ein Strafbefehl gegen die Frau war die Folge. Im weiteren Verlauf wurden bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung zwei nicht angemeldete Hunde aufgefunden. Das war der Auftakt eines langwierigen Streits mit der Behörde. Denn fortan reagierte die Frau auf entsprechende Hundesteuer-Bescheide mehrfach mit Klagen.

Widersprüche

Immer wieder kam es zu Widersprüchen. Als eine Veterinärin bei der Frau zu einem Kontrollbesuch vor deren Tür stand, wurde sie von dieser nicht reingelassen. Die Tierärztin erfuhr von Nachbarn, dass die Ilsederin offenbar zwei Hunde halte – später meldete die Frau jedoch nur einen an. Auch als ein Hund starb und die Frau bald darauf einen weiteren aus dem Tierheim holte, blieb die Verwirrung
bestehen. Der Streitwert wuchs weiter an, nachdem ihr Beagle-Mischlingsrüde nach einem Beißvorfall als gefährlich eingestuft wurde und sich der Hundesteuerbetrag von 120 Euro jährlich auf 600 Euro verfünffachte. Und schließlich kam es zu einem Vorfall: Die Frau wurde beobachtet, wie sie mit einem Hund ohne Leine und Beißkorb spazieren ging – bei gefährlichen Hunden ist das aber verboten. Die Frau legte Einspruch ein und erklärte, dass sie damals nicht mit dem gefährlichen Hund unterwegs gewesen sei. Die Gemeinde schloss: Sie musste also doch einen Zweithund haben.

Nachweise erbrachte die Klägerin nicht

Mal will die Frau einen Hund vom Tierheim zur Probe gehabt haben, ein anderes Mal soll es ein Tier von einem Bekannten gewesen sein. Aber: Nachweise wie den Kontakt des Bekannten erbrachte sie nicht. „Sie sind da in der Bringschuld. So ist das im Steuerrecht nun mal“, erklärte die Richterin ihr. Dabei sei es doch ein Leichtes, beispielsweise den tierärztlichen Nachweis über den Tod des mittlerweile verstorbenen Hundes zu erbringen – und sich so künftige Zahlungen zu ersparen. Denn für 2020 bis 2022 hatte die Frau die Steuer trotz Widerspruchs gezahlt, ihr ging es nun um künftige Bescheide. „Niemand will Ihnen hier etwas Böses“, beruhigte die Richterin sie zwischendurch. „Doch, die beiden da drüben“, entgegnete die Frau daraufhin. So ging es in dem Gerichtssaal mehr als eine Stunde lang.

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Wohl aussichtslose Klage

Der Klägerin kamen die Tränen. „Ich habe kein Geld. Dann können Sie mich auch ins Gefängnis stecken“, sagte sie und manövrierte sich immer tiefer in ihre Opferrolle. Geld habe sie nicht, weil sie in der Corona-Zeit ihren Job verloren habe. Als Ungeimpfte habe sie ohnehin zwei Jahre Verfolgung hinter sich. Auch weigere sich die Gemeinde seit acht Monaten, ihr den beantragten Personalausweis auszustellen – wahrscheinlich wegen der Hundesteuer-Angelegenheit. Nur mit viel Mühe konnte die Richterin die Frau letztlich überreden, ihre wohl aussichtslose Klage fallen zu lassen und sich so zusätzliche Gerichtskosten zu sparen. Angesichts der innerlichen Verweigerungshaltung der Ilsederin musste sie eines aber doch noch loswerden: „Wenn Sie den Rest Ihres Lebens mit dieser Einstellung verbringen wollen, dann tut es mir wirklich leid.“