Barwedel. Das Landgericht Braunschweig verurteilt einen 49-Jährigen, der sich nach einer Feier in Barwedel an einem Kollegen verging.
Das Landgericht Braunschweig verurteilte am Donnerstag den Mann, der sich 2014 nach einem Gartenfestin Barwedel an einem damals 24-Jährigen sexuell verging, zu einer zweijährigen Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit folgte es der Forderung des Staatsanwalts. Obendrein hat der geständige Täter eine Geldstrafe von 2000 Euro an das Opfer zu zahlen.
„Das war eine gute Entscheidung“, sagte die Richterin zum 49-Jährigen, dass dieser in der vorigen Verhandlungssitzung „ein voll umfängliches Geständnis“ abgelegt hatte. Das habe dem Geschädigten eine langwierige Befragung erspart und eine maßgebliche Bedeutung bei der Strafmilderung gehabt – auch dass der Angeklagte ansonsten unbescholten und durch Alkohol offenbar enthemmt war. Somit gebe es keinen Zweifel, dass sich die Tat wie geschildert abgespielt hat.
Die beiden VW-Werker feierten zusammen ein Fest bei ihrem Meister und hatten verabredet, wegen des Alkohols im VW-Bus des Angeklagten zu übernachten. Im Wagen zog dieser dann dem betrunken eingeschlafenen Kollegen die Hose herunter und nahm dessen Glied in den Mund. Das Opfer sei daraufhin aufgewacht, habe wild um sich geschlagen und sich aus dem Bus geflüchtet.
Das sei ein besonderer Fall, befand der Staatsanwalt. Denn Männer seien oft „schweigende Opfer“ von Sexualstraftaten. Die Scham-Hemmschwelle, diese zur Anzeige zu bringen, sei bei Männern noch höher als bei Frauen. „Ich habe 60 laufende Verfahren mit Sexualdelikten, aber kein einziges zum Nachteil eines Mannes.“
„Wir gehen von einer Spontantat aus“, so die Richterin, „eine Kurzschlusssituation.“ Oder, wie der Verteidiger es formulierte: „Ein Augenblicksversagen.“ Wie lange genau? Wenige Sekunden oder wesentlich länger, das konnte das Gericht letztlich nicht mehr feststellen. Auch nicht, ob die Tat letztlich allein dafür verantwortlich war, dass das gesamte Leben des Opfers in der Folge aus der Bahn geriet – mit Alkohol- und Drogenexzessen, Therapie und Suizidversuch. „Ich habe daran meine Zweifel“, so der Verteidiger. Schließlich habe der heute 33-Jährige auch schon vorher Drogen genommen. Eine Mitursächlichkeit sahen aber alle im Saal gegeben.
Das Gericht folgte zwar der Verteidigung, dass ein minderschwerer Fall von sexuellem Missbrauch – in diesem Fall von einer widerstandsunfähigen Person – vorliegt, insbesondere wegen des Geständnisses. Aber nicht durch die Argumentation, dass es nicht zu einem „Eindringen in den Körper“ kam, wie es das Gesetz bei einer Vergewaltigung beschreibt. Das Glied in den Mund zu nehmen werde in der Rechtsprechung gleichgestellt – „das war für das Opfer sehr erniedrigend“, so die Richterin.
Der Rechtsanwalt des Opfers hob lobend hervor, dass sein Mandant „das erste Mal das Gefühl gehabt hat, dass ihm alle glauben“. Aber man dürfe nicht annehmen, dass der Nebenkläger nun unbeschwert durch das Leben geht: „Er ist noch lange nicht fertig mit den Geschehnissen.“ Daher sprach er auch von einem Kontaktverbot für den Angeklagten.
Der Angeklagte verfolgte die Verhandlung durchgängig regungslos. Nur zum Schluss vor der Urteilsverkündung äußerte er sich noch einmal: „Es tut mir leid, dass das passiert ist.“
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