Verden. Nachdem ihr Kind verhungerte steht eine Mutter aus Verden nun vor Gericht. Außerdem ist ein 14-Jähriger wegen Raubes in Untersuchungshaft.

Wegen des Vorwurfs der Tötung ihres neugeborenen Sohnes muss sich eine 34-jährige Frau seit Montag vor dem Landgericht Verden verantworten. Laut Anklage soll sie im Frühjahr 2019 ihren zwei Wochen alten Säugling verhungern lassen haben. Der Tatvorwurf lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.

Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von Totschlag ausgegangen. Diesen Vorwurf habe das Gericht aber nicht zugelassen, da es nach Aktenlage keinen Vorsatz habe erkennen können, sagte eine Gerichtssprecherin. Laut Anklage soll die Frau ihren Ende April 2019 geborenen Sohn ungenügend mit Säuglingsmilch versorgt haben, obwohl sie den am Ende lebensbedrohlichen Zustand erkannt habe. Als das Kind zwei Wochen nach der Geburt dehydriert ins Krankenhaus kam, wog es 1130 Gramm weniger als bei der Geburt. Zehn Tage später schalteten die Ärzte die lebenserhaltenden Geräte ab.

14-jähriger Tatverdächtiger wegen Raubes in Untersuchungshaft

Die Polizei in Hildesheim hat einen 14-Jährigen festgenommen, der mehrere Raubstraftaten begangen haben soll. Der Jugendliche sitze zur Zeit in einer Jugendanstalt in Untersuchungshaft, teilte die Staatsanwaltschaft Hildesheim am Montag mit. Der Verdächtige soll Anfang des Jahres einem Jugendlichen mit Gewalt ein Portemonnaie gestohlen haben. Außerdem soll er einen 17-Jährigen geschlagen und dessen Kopfhörer entwendet haben. Zwei weitere Überfälle in diesem Jahr auf Jugendliche scheiterten, da sich in beiden Fällen Passanten einmischten.

Ein Polizist, der privat in Hildesheim unterwegs war, erkannte den 14-Jährigen. Mit der Hilfe seiner Kollegen konnte der Verdächtige festgenommen werden. Der 14-Jährige wurde am Freitag einem Haftrichter vorgeführt, der wegen der Wiederholungsgefahr die Untersuchungshaft anordnete.

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Prozess gegen frühere Hebamme wegen Totgeburt

Im Prozess gegen eine frühere Hebamme wegen einer Totgeburt werden am Dienstag (9.15 Uhr) die Plädoyers und das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft der 61-Jährigen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen vor. Vor fast acht Jahren soll die damalige Hebamme zwar erkannt haben, dass es der Schwangeren und dem Kind während der geplanten Hausgeburt zunehmend schlechter ging. Sie habe aber keine ärztlichen Maßnahmen veranlasst. Der Angeklagten sei dabei bewusst gewesen, dass das ungeborene Kind ohne ärztliche Hilfe sterben könne. Das Mädchen kam dann in einem Krankenhaus tot zur Welt.

Der Vorsitzende Richter hatte während des Prozesses am Landgericht Verden den rechtlichen Hinweis erteilt, dass auch eine Verteilung wegen Totschlags durch Unterlassen in Betracht komme. Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat war die Hebammen-Zulassung der Angeklagten widerrufen, aber noch nicht entzogen worden, weil sie dagegen geklagt hatte. 2017 wurde der Widerruf rechtskräftig. Die Angeklagte hat seither keine Zulassung als Hebamme mehr.

Autofahrer missachtet Vorfahrt an Kreuzung im Landkreis Osnabrück: Mindestens vier Verletzte

In Ostercappeln (Landkreis Osnabrück) sind zwei Autos zusammengeprallt, wobei mindestens vier Personen teils schwer verletzt wurden. Ein Auto missachtete am Montagmorgen beim Fahren auf einer Landstraße die Vorfahrt und fuhr ohne zu Bremsen über eine Kreuzung, wie eine Sprecherin der Polizei Osnabrück am Montagmorgen mitteilte. Dabei sei es zum Zusammenprall mit einem anderen Auto gekommen. Bei dem Unfall wurden mindestens vier Personen zum Teil schwer verletzt. Zum Alter und genauen Verletzungsgrad der Personen konnte die Polizei zunächst keine Angabe machen.

Beide Autos waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden, weshalb die Kreuzung zunächst gesperrt wurde. Die Schadenshöhe ist laut Polizeiangaben derzeit noch unbekannt.