Hannover. Die Gesundheitsminister von Bund und Länder haben über das vorgelegte Schutzkonzept für Herbst und Winter beraten. Behrens rügt die Pläne.

Beim Entwurf der Bundesregierung für das neue Infektionsschutzgesetz sieht Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) an einigen Stellen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Es sei gut, dass der Bund frühzeitig ein Corona-Schutzkonzept vorgelegt hat, aber einige Regelungen gehörten auf den Prüfstand, sagte Behrens am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Bund müsse an einigen Stellen konkreter auslegen, wie er sich die Umsetzung in den Ländern vorstellt.

„Jetzt ist es an den Ländern, eine Stellungnahme an den Bund zu dem Gesetzentwurf zu erarbeiten“, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Sozialministeriums am Mittwoch. Der Bund habe die Forderungen, die in der Gesundheitsministerkonferenz am Dienstag vorgetragen worden seien, mitgenommen.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern berieten am Dienstag virtuell über das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellte Schutzkonzept für den Herbst und Winter. Einige Länder hatten Klärungsbedarf signalisiert. Aus Teilen der FDP und CDU gab es Kritik und Änderungswünsche. Niedersachsen habe immer zum Team Vorsicht gehört, sagte Behrens hinterher: „Das hat uns gut durch die vergangenen zwei Jahre gebracht und vor allem dabei geholfen, durchweg schwerkranke Menschen in unseren Kliniken zu versorgen.“

Behrens: Mehr Klarheit bei Drei-Monate-Regel für Maskenpflichtbefreiung nötig

Kritik hatte es etwa an dem Plan gegeben, Menschen von Maskenpflichten in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen zu befreien, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Ausnahmen soll es auch für Getestete und frisch Genesene geben. Mehr dazu: Ärztin aus Wendeburg- „Halte die Maske für das beste Mittel“

Behrens verlangte bei dieser Drei-Monate-Regelung mehr Klarheit. „Die aktuellen Formulierungen sind da äußert missverständlich. Das Ziel kann ja nicht sein, alle drei Monate zu impfen. Der Bund muss vorlegen, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse ihn hier bewegen.“ Sie machte auf die Infektiosität der Omikron-Variante aufmerksam: „Die Impfung schützt zwar sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen, aber eben nicht vor einer Infektion.“

Optimistisch blicke sie hingegen auf den Herbst, wenn der Bedarf an Corona-Schutzimpfungen steige. Die Impf-Infrastruktur in Niedersachsen sei dafür sehr gut aufgestellt. Wichtig sei, dass die Ständige Impfkommission eine zügige Empfehlung ausspreche. Sie sei maßgeblich, was das Verhalten von Ärztinnen und Ärzten angehe, sagt die Sprecherin am Mittwoch. Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine vierte Impfung bislang über 70 Jahre und für einige andere Risikogruppen.

„Wir haben schon vor einigen Wochen unsere kommunalen Impfteams darum gebeten, auch über 60-Jährigen auf ihren Wunsch hin die vierte Impfung zu geben“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch weiter. Man könne die Ärzte aber nicht anweisen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin: An bewährten Indikatoren festhalten

Behrens will indes auch beim neuen Infektionsschutzgesetz an bewährten Indikatoren wie der Krankenhausbelegung oder der Auslastung der Intensivstationen festhalten. „Ich finde, wir können auf die Indikatoren zurückgreifen, die sich bewährt haben und die wir in Deutschland haben“, hatte die Ministerin am Morgen NDR Info gesagt.

Beim vom Bund im Gesetzesentwurf ins Spiel gebrachten Abwassermonitoring habe sie noch viele Fragen. Anders als in anderen Ländern gebe es in Deutschland kein flächendeckendes Monitoring dafür.

Corona: Kommen Bürgertests im Herbst zurück?

Auch Bürgertests spielten eine wichtige Rolle bei der Pandemiebekämpfung, sagte Behrens mit Blick auf die zuletzt komplizierter gewordenen Abrechnungsmodalitäten. Die Anzahl der Tests sei sehr stark zurückgegangen. „Wenn wir die Infrastruktur für den Herbst dringend wieder brauchen, dann stellt sich die Frage, ob wir das Thema kostenlose Bürgertests nicht noch mal diskutieren müssen“, sagte Behrens.

Seit etwas mehr als einem Monat gibt es kostenlose Corona-Bürgertests nur noch für Risikogruppen und einige Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

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