Wolfsburg. Die Waldbrandgefahr steigt weiter, die Stadt Wolfsburg reagiert jetzt mit einer neuen Verfügung. Allerdings gibt es bislang keine Warnschilder.

Von Tag zu Tag spitzt sich die Lage zu, an einer Reihe von Orten brennen in der Republik bereits Wälder. In Gifhorn konnte ein großflächiger Moorbrand dieser Tage dank der Feuerwehr unter Kontrolle gebracht werden.

Und auch in Wolfsburg ist es dem schnellen Handeln von Zeugen und dem raschen Anrücken der Feuerwehren zu verdanken, dass zwei Brände – einer im Hellwinkel, der andere am Steimker Berg – unter Kontrolle gebracht wurden. Beide Feuer ereigneten sich in Waldstücken unweit von Wohngebieten.

Trockenheit: Stadt Wolfsburg verhängt Grillverbot

Die Stadt reagiert jetzt mit einem Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen. Aus dem Rathaus heißt es: „Der Deutsche Wetterdienst (DWD) nimmt anhand von wissenschaftlichen Wettermessungen Einstufungen auf dem so genannten Graslandfeuer- und dem Waldbrandgefahrenindex vor. Diese haben ergeben, dass mit Ausnahme der vergangenen Tage, in diesem Sommer in Wolfsburg aufgrund der hohen Temperaturen und damit verbundenen Trockenheit eine erhöhte Brandgefahr besteht. Wolfsburg ist vermehrt in Warnstufe 4 eingestuft, welche eine hohe Gefahr für Waldbrände und Graslandfeuer bedeutet.“

Zu einem Brand kam es am 20. Juli zwischen Hellwinkel und Steimker Berg im Wald. Die Stadt erinnert ans Rauch- und Grillverbot. Ein paar Tage später brannte es am Steimker Berg. Zeugen hatten jeweils die Feuerwehr alarmiert.
Zu einem Brand kam es am 20. Juli zwischen Hellwinkel und Steimker Berg im Wald. Die Stadt erinnert ans Rauch- und Grillverbot. Ein paar Tage später brannte es am Steimker Berg. Zeugen hatten jeweils die Feuerwehr alarmiert. © privat

Im Hinblick auf die Wetterprognosen der kommenden Tage sei mit erhöhter Brandgefahr zu rechnen. Weiter teilt die Verwaltung mit: „Aus diesem Grund wurde heute eine Allgemeinverfügung, die das Grillen auf sämtlichen öffentlichen Grillplätzen im Wolfsburger Stadtgebiet sowie für die im Allerpark ausgewiesenen Grillplätze verbietet, veröffentlicht.“ Das Grillverbot gilt zunächst bis zum Sonntag, 28. August. Weiter heißt es: „Sollte die Trockenheit über diesen Zeitraum hinweg andauern, behält sich die Stadt die Verlängerung des Grillverbotes vor. Andersherum kann die Verfügung bei milderen Aussichten auch wieder aufgehoben werden.“

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass „nach der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg das Anlegen und Unterhalten von offenem Feuer und das Grillen mit Glut auf allen sonstigen öffentlichen Flächen generell nicht erlaubt ist.“

Keine Warnschilder in Wolfsburgs Wäldern

Ferner werde auf die Bestimmungen des Paragrafen 35 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) hingewiesen. Demnach ist es in Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen. „Auch dort, wo das Rauchen erlaubt ist, ist besonders bei der Entsorgung der Stummel/Kippen erhöhte Wachsamkeit geboten.“

Soweit zur ab sofort geltenden Ansage der Verwaltung. Eindeutige Hinweisschilder, die die Bevölkerung auf die brandgefährliche Lage hinweisen, gibt es in Wald und Parks weiterhin nicht.