Hannover. Die Empfehlung RKI sieht vor, dass vollständig Geimpfte und Genesene in der Regel von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen sind. Es gibt aber Ausnahmen.

Menschen mit vollem Impfschutz können nach einem Kontakt mit einem Corona-Infizierten auch in Niedersachsen im Einzelfall in Quarantäne geschickt werden. Die Empfehlung des Robert Koch-Institutes (RKI) sieht zwar vor, dass vollständig Geimpfte und Genesene in einem solchen Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen sind. „Und das wird von den zuständigen Gesundheitsämtern in der Regel auch so gehandhabt“, sagte der Sprecher des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts, Holger Scharlach, am Freitag auf Anfrage. Aber die Gesundheitsämter könnten im Einzelfall und mit Begründung von dieser Empfehlung abweichen, etwa dann, wenn es die Infektionssituation erfordere.

Gesundheitsämter entscheiden in eigener Verantwortung

„Grundsätzlich entscheiden die für den Infektionsschutz zuständigen Gesundheitsämter in eigener Verantwortung über die notwendigen Auflagen beziehungsweise Maßnahmen, um das Risiko einer Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren“, betonte Scharlach. In Niedersachsen gibt es 44 Gesundheitsämter, deren Aufgabe es auch ist, die individuelle Situation vor Ort zu bewerten und im Einzelfall Entscheidungen zu treffen.

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In einem Punkt rät das RKI zur Quarantäne für Geimpfte

Auch das RKI selbst rät in einem konkreten Punkt zur Abweichung vom Grundsatz: In Einzelfällen, bei denen bereits bekannt sei, dass es Kontakt zu einem Infizierten mit den Virusvarianten Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) gegeben habe, sei eine Quarantäne der vollständig geimpften sowie genesenen Kontaktpersonen immer empfohlen.

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