Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat die Corona-Verordnung leicht angepasst und ihre Gültigkeit um sieben Wochen verlängert.

Die niedersächsische Landesregierung verlängert die geltende Corona-Verordnung bis Anfang September und kommt damit nach eigenen Angaben dem Wunsch kommunaler Spitzenverbände nach mehr Planungssicherheit im Sommer nach. Wie der Chef der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, am Donnerstag im Gesundheitsausschusses des Landtags erläuterte, bleibt die Verordnung im Grundsatz bestehen, einige kleinere Anpassungen treten bereits am Freitag in Kraft.

Eine Änderung betrifft etwa die Personenbegrenzung bei Großveranstaltungen: Bei einer örtlichen Inzidenz unter 35 sollen künftig unter bestimmten Auflagen wieder Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen erlaubt sein. Voraussetzung ist dann, dass bei den Veranstaltungen drinnen wie draußen das Abstandsgebot eingehalten wird – etwa durch die Zuweisung fester Sitzplätze und die Lenkung von Besucherströmen zum Eingang durch den Veranstalter. Zudem muss sichergestellt werden, dass der Konsum von Alkohol eingeschränkt wird und Kontaktdaten erhoben werden. Die Zuschauerzahl ist auf maximal 25.000 oder 50 Prozent der Zuschauerkapazität der Veranstaltungslokalität begrenzt.

Änderungen auf Wochenmärkten

Eine weitere Änderung betrifft die Menschen in Heimen und ihre Angehörigen: In Tagespflegeeinrichtungen sollen künftig Abstandsregeln und Maskenpflicht entfallen, soweit alle Anwesenden vollständig geimpft oder genesen sind. „Umarmungen werden wieder möglich sein“, sagte Staatskanzleichef Mielke. Aufgrund der Ausbreitung der Delta-Variante sei weiterhin aber erhöhte Vorsicht geboten, sagte Mielke. Die Anpassung sieht deshalb eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher in Heimen künftig schon ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 10 in der entsprechenden Gebietskörperschaft vor. Bislang waren Tests erst ab einer Inzidenz von 35 verpflichtend.

Zudem sind kleinere Anpassungen vorgesehen: So sollen zum Beispiel auf Niedersachsens Wochenmärkten bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 nicht nur die Kunden, sondern auch die Marktleute ihre Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen dürfen. In Arbeits- und Betriebsstätten kann auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden – das Land setzt hierbei die Veränderungen der Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes um.

Impffortschritt in Niedersachsen

Die Inzidenz steigt vielerorts in Niedersachsen wieder, befindet sich aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Am Donnerstag lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen landesweit nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 7,0, nach 6,1 am Mittwoch. Die Städte Wolfsburg mit einem Wert von 20,9 und Salzgitter mit 19,2 waren die Kommunen mit den höchsten Inzidenzwerten im Land. In der Region Hannover lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 12,5. Auch die Grafschaft Bentheim, der Landkreis Uelzen, die Stadt Delmenhorst sowie Stadt und Landkreis Osnabrück liegen über einer Inzidenz von 10.

Gleichzeitig verzeichnet die Landesregierung in den letzten Wochen „einen deutlichen Impffortschritt“. Inzwischen seien rund 43 Prozent der Niedersachsen vollständig und rund 62 Prozent mindestens einmal geimpft, sagte Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) am Donnerstag. In der Altersgruppe der 12- bis 18-jährigen nehme die Impfdynamik auch wegen der mangelnden generellen Stiko-Empfehlung aber erst langsam Fahrt auf. Von einer Überlastung der Krankenhäuser oder einer ernsten Situation für das Gesundheitssystem könne man derzeit nicht sprechen.

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