Salzgitter. Das Infektionsschutz wurde geändert und tritt am Samstag in Kraft. Was bedeutet das?

Ab heute gelten die Bestimmungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes in Salzgitter. Was bedeutet das? Die aktuellen Bestimmungen laut Stadt-Homepage sind folgende.

Ausgangssperre ab 22 Uhr

Eine Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr. Aber es gibt Ausnahmen: Der Arbeitsweg (am besten mit Bestätigung des Arbeitgebers, dass ein Arbeitsverhältnis besteht), Nachtfahrten von Fahrschulen, Taxifahrten mit triftigem Grund (berufliche Veranlassung, medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung), Ausführen von Haustieren, sich im eigenen Garten (aber keine Parzelle im Kleingartenverein) aufhalten, Lieferdienst ist ab 22 Uhr möglich, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Besuch von nahen Angehörigen, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.

Bis 24 Uhr können zudem Einzelpersonen Sport ausüben (nicht in Sportanlagen) oder spazierengehen. Nicht erlaubt sind etwa Angeln und Reisen.

Kein Präsenzunterricht

Es bedeutet auch: Der Präsenzunterricht an Schulen ist weiterhin ausgesetzt.

Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in den Innenstädten von Salzgitter-Bad und Lebenstedt sowie Fredenberg bleibt bestehen.

Die Kitas in Salzgitter sind weiterhin in Szenario C, also in Notbetreuung, bis die Vorgaben des Landes erreicht sind, das heißt eine stabile Inzidenz unter dem Wert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Die Notbetreuung wird in allen Kindertageseinrichtungen in Salzgitter vorgehalten.