Wolfenbüttel. Von 22 bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Wolfenbüttel. Terminshopping ist ab Samstag wieder möglich.

Ausgangsbeschränkungen ab Samstag im Landkreis Wolfenbüttel – das sieht das neue Bundes-Infektionsschutzgesetz vor, welches seit Freitag in Kraft getreten ist. Ab 22 Uhr dürfen die Menschen im Landkreis nur noch mit Ausnahmen die Wohnung oder das Haus verlassen. Die 7-Tages-Inzidenz liegt seit Tagen über 100. Positive Nachrichten gibt es hingegen für den Einzelhandel.

Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, teilt der Landkreis Wolfenbüttel am Freitagnachmittag mit. Von 22 Uhr bis Mitternacht ist körperliche Bewegung nur allein im Freien gestattet. Ausgenommen von der Ausgangsbeschränkung sind Personen, die ihr Sorge- oder Umgangsrecht wahrnehmen, Tiere oder Personen versorgen oder betreuen müssen oder zu einem ähnlich wichtigen Zweck unterwegs sind. Ausnahmen gelten zudem für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Journalistinnen und Journalisten.

Terminshopping in Wolfenbüttel wieder möglich

Änderungen gibt es auch im Einzelhandel. Das Terminshopping – auch Click & Meet genannt – ist ab Samstag wieder erlaubt. Allerdings ist dafür ein negatives Corona-Testergebnis notwendig, das nicht älter als 24 Stunden ist. Zulässig ist eine Kundin oder ein Kunde auf 40 Quadratmetern. Erst am vergangenen Samstag wurde die Möglichkeit des Terminshoppings untersagt. Der Landkreis erklärte sich am 15. April zur Hochinzidenz-Kommune, weil der Inzidenzwert seit Tagen über 100 liegt – aktuell liegt die Inzidenz bei 107 (Stand 23. April). Viele Wolfenbütteler Händler reagierten genervt auf dieses Hin-und-Her der Regeln.

Ebenfalls öffnen dürfen Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte und Gartenmärkte. Friseure und Fußpflege sind ebenfalls ausgenommen. Kunden müssen hier ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Sunden ist.

Einschränkungen beim Sport

Geschlossen bleiben körpernahe Dienstleistungen – Ausnahme hiervon sind Dienstleistungen zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken.

Unverändert bleiben vorerst die Regeln zur Kontaktbeschränkungen. Angehörige eines Haushaltes dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind davon ausgenommen. Sport ist nur zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushaltes erlaubt. Eine kleine Änderung gibt es beim Sport für Kinder. Ab Samstag dürfen fünf Kinder bis einschließlich 14 Jahren kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Zuvor war dies laut den Regeln einer Hochinzidenz-Kommune nicht erlaubt. Trainerinnen und Trainer müssen ab Samstag auf Anforderung des Gesundheitsamtes ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Kitas bleiben dicht, Schüler im Distanzunterricht

Die Hochinzidenz-Regeln vom 15. April zu Regelungen in Kitas, Schulen und Großtagespflegen bleibt in Kraft. Daher gilt: Kindertagesstätten werden bis auf die Notbetreuung geschlossen. In Großtagespflegestellen findet nur noch ein eingeschränkter Betrieb statt. Grund- und Förderschulen (Geistige Entwicklung) sowie die Abschlussklassen der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sind im Wechselunterricht. Alle anderen Jahrgänge und Schulen bleiben im Distanzunterricht.

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