Hannover. Betroffene dürften ohne Test etwa einen Friseur- oder Kosmetiksalon aufsuchen. Die Regelung soll 15 Tage nach der zweiten Impfung greifen.

Menschen, die gegen Corona geimpft sind, sollen in Niedersachsen etwas mehr Freiheiten bekommen. Sie sollen künftig wie solche mit einem negativen Test behandelt werden, wie aus dem Entwurf der neuen Corona-Verordnung des Landes hervorgeht.

Betroffene dürfen demnach ohne vorherigen Corona-Test etwa einen Friseur oder Kosmetiksalon aufsuchen oder Menschen im Altenheim besuchen. Greifen soll die Regelung 15 Tage nach der Zweitimpfung. Voraussichtlich tritt die Reglung mit der neuen Corona-Verordnung ab Montag in Kraft. Mit der neuen Verordnung wird zudem der bestehende Lockdown um drei Wochen verlängert, dem Entwurf nach weitestgehend mit denselben Beschränkungen wie derzeit.

Rechtsexperten über Lockerungen einig

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, „dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen“. Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko „spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis“. Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Der Berliner Senat hatte Anfang dieser Woche bereits die Weichen für eine Befreiung von Geimpften von Testpflichten gestellt. Auch Brandenburg bereitet eine entsprechende Änderung seiner Corona-Verordnung vor, einige Lockerungen plant auch Baden-Württemberg. Rheinland-Pfalz beschloss bereits die Ausnahme von vollständig Geimpften von der Testpflicht und der Absonderungspflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet.